Fahrrad als Finder*in abholen
Nicht abgeholte Fahrräder können von dem*r Finder*in wieder abgeholt werden. Dafür müssen Sie einen Abholtermin vereinbaren.
Beschreibung
Fundsachen werden sechs Monate vom Fundbüro aufbewahrt. Wenn die Fundsache bis zum Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt wurde, erwerben Sie als Finder*in das Eigentum an der Sache. In diesem Fall werden Sie von uns benachrichtigt.
Für die Abholung von Fahrrädern müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Die Abholung erfolgt nur Dienstags in der Ruppertstraße 19, Eingang A, Raum U101.
Wir stellen auf ein neues Terminvereinbarungs-System um. Bitte beachten Sie deshalb:
Online-Terminvereinbarungen bis zum 10.01.
Online-Terminvereinbarungen ab dem 13.01.
Voraussetzungen
- Sie haben ein Fahrrad oder ähnliches (zum Beispiel Roller, Kinderwagen) unter Eigentumsvorbehalt im Fundbüro abgegeben.
- Die Fundsache wurde bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist (sechs Monate) nicht abgeholt.
- Sie haben von uns eine Finderbenachrichtigung, mit der Bitte die Fundsache abzuholen, erhalten.
Benötigte Unterlagen
- Personalweis oder Reisepass
- Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des/der Vollmachtgebers*Vollmachtgeberin möglich.
- Minderjährige benötigen schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
- Finderbenachrichtigungsschreiben
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro
Termin
Internet
Telefon
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Nur nach Terminvereinbarung