Verlorenes Fahrrad besichtigen und abholen
Ihr Fahrrad ist verschwunden und Sie möchten schauen, ob es vielleicht im Fundbüro abgegeben wurde? Dann müssen Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Beschreibung
Die Fahrräder, die Sie bei uns besichtigen können, bekommen wir von der Polizei. Nur diese darf gefundene Fahrräder annehmen.
Für die Besichtigung der Räder im Fahrradkeller müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Die Besichtigung findet dienstags in der Ruppertstraße 19, Eingang A, Raum U1001 statt.
Wir können Ihnen eine Versicherungsbestätigung ausstellen. Dazu ist eine polizeiliche Diebstahlanzeige erforderlich.
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihr Fahrrad vermissen, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass wir ein Fahrrad an den/die Verlierer*in aushändigen können. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige später zurücknehmen.
Sollte ihr Fahrrad oder Ähnliches (wie Roller, Kinderwagen) dabei sein, können Sie es nur mitnehmen, wenn Sie uns einen Eigentumsnachweis (wie Kaufvertrag, Fahrradpass) vorlegen. Bei Bedarf können wir Ihnen eine Versicherungsbestätigung ausstellen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmach und Ausweiskopie des/ der Vollmachtgebers*Vollmachtgeberin möglich.
- Minderjährige benötigen eine schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
- Zur Ausstellung einer Versicherungsbestätigung eine Diebstahlanzeige
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro
Internet
Telefon
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Nur nach Terminvereinbarung