Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Für eine wasserrechtlichen Genehmigung muss das Antragsformular mit den im Formular genannten Unterlagen eingereicht werden. Sofern Veränderungen am Gelände vorgenommen werden sollen, ohne eine bauliche Anlage (Gebäude) zu errichten, ist eine Zulassung zu beantragen. ​

Zudem ist bei einer Genehmigung der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung des Bauvorhabens einzureichen.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

vier Wochen bis zu drei Monate, je nach Komplexität des Falls

Gebührenrahmen

bis 0,6 Prozent der Bausumme, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 76 bis 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
  • Überschwemmungsgebietsverordnungen

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

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