Wasserrechtliche Erlaubnis – Zulassen von Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten
Für bestimmte Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Zulassung erforderlich.
Beschreibung
Folgende Maßnahmen bedürfen einer wasserrechtlichen Zulassung:
1. Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können;
2. Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
3. Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen;
4. Ablagern und nicht nur kurzfristiges Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können;
5. Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche;
6. Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen;
7. Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.
Benötigte Unterlagen
Antragsformular mit den im Formular genannten Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
- §§ 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Überschwemmungsgebietsverordnungen
Kontakt
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München