Wasserrechtliche Erlaubnis – Zulassen von Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten

Für bestimmte Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Zulassung erforderlich.

Beschreibung

Folgende Maßnahmen bedürfen einer wasserrechtlichen Zulassung:

1. Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können;

2. Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,

3. Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen;

4. Ablagern und nicht nur kurzfristiges Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können;

5. Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche;

6. Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen;

7. Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Benötigte Unterlagen

Antragsformular mit den im Formular genannten Unterlagen

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

vier Wochen bis zu drei Monate, je nach Komplexität des Falls

Gebührenrahmen

50 Euro bis 4.000 Euro, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
  • Überschwemmungsgebietsverordnungen

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete

Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Wasserrechtlich genehmigungspflichtige Bohrungen

Bohrungen durch Grundwasser schützende Schichten, mehrere Grundwasserstockwerke oder in unter Druck stehendes Wasser, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Erdwärmesonde/ Erdwärmekollektor

Für den Bau einer Erdwärmeanlage (Sonde, Kollektor, Körbe oder ähnliches) mit Grundwasserberührung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die Versickerung von Regenwasser in den Boden in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Brauchwasserbrunnen

Wenn Sie Grundwasser für Brauchwasserzwecke nutzen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Wenn Sie bei einem Bauvorhaben in das Grundwasser eingreifen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, um mit Grundwasser Ihren privaten Garten zu bewässern, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen.