Von Ausweis bis Zulassung, von Geburts- bis Sterbeurkunde: Das KVR ist erste Anlaufstelle für viele Bürgerangelegenheiten.
Erreichbar
Wenn Sie nach München ziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden – auch bei einer Ummeldung innerhalb der Stadt. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.
Damit Fahrzeuge (auch Anhänger) im Straßenverkehr fahren dürfen, müssen diese zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben.
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.
Vor der Eheschließung müssen die Verlobten ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden.
Die Geburt Ihres Kindes muss im Geburtenbüro Ihres Standesamtes beurkundet werden.