Zugänge zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete aus der Ukraine

Wie können geflüchtete Personen aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland arbeiten?

Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang

Rathaus München - Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und Kiew

Informationen zu Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarktzugang:

Aktueller Hinweis

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß Paragraf 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Haben Sie einen Beruf in der Ukraine gelernt oder studiert und möchten in Deutschland arbeiten?

In vielen Berufen benötigt man die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses um arbeiten zu dürfen. Auch in anderen Berufen kann eine Bewertung des ausländischen Abschlusses bei Bewerbungen hilfreich sein.

Die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen  (English version) im Sozialreferat berät Sie kostenlos zu Ihren Möglichkeiten, vermittelt in Qualifizierungsangebote und bietet auch Beratung in ukrainischer Sprache an.

Deutschkurse

Falls Sie eine Beratung zu Deutschkursen benötigen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Solange noch kein Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 AufenthG oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung vorliegt wenden Sie sich an das  IBZ- Sprache und Beruf (bitte vorher anrufen und Termin vereinbaren). Die Terminvereinbarung ist Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr telefonisch unter 089 233-40683, sowie per E-Mail an ibz-sprache.soz@muenchen.de möglich.
  • Wenn Sie schon den Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung haben, können Sie einen Integrationskurs (IK) besuchen. Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Eine Beratung zu Integrationskursteilnahme und Antragstellung bei den Migrationsberatungsstellen Erwachsene (MBE) oder den Jugendmigrationsdiensten (JMD) erhalten Sie hier: http://www.mbeon.de/

Arbeiten in München

Integrationslandkarte

Das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) bietet Migrant*innen und Geflüchteten vielfältige, kostenfreie Angebote und Zugang zum Arbeitsmarkt. Ziel ist die berufliche und sozialen Integration in den Arbeitsmarkt. Spezielle Angebote für Menschen aus der Ukraine (auf ukrainisch) finden Sie hier.

Weitere Infos für Geflüchtete aus der Ukraine