Vorbeugender Brandschutz

Informationen und Anträge rund um den vorbeugenden Brandschutz beim Bau, für die Brandschutzprüfung und Feuerbeschau.

Einsatzvorbeugung

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Brandschutzprüfung

Die Branddirektion München ist bei Angelegenheiten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes regelmäßig in das Genehmigungsverfahren von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen eingebunden.

Als Maßstab für die Beurteilung ziehen wir die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen heran. Das sind die Bayerische Bauordnung, Sonderbauverordnungen wie zum Beispiel Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung sowie die Technischen Baubestimmungen wie die Industriebaurichtlinie. Auch bei Anlagen, von denen eine Gefahr für die Umwelt ausgehen kann (radioaktive, biologische, chemische Stoffe), steht die Abteilung Vorbeugender Brandschutz beratend zur Seite. Denn diese Anlagen unterliegen in der Regel besonderen brandschutz- und sicherheitstechnischen Auflagen. Hierbei prüfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Umweltgefahren zu erwarten sind, wenn ein Störfall oder ein Brand eintreten sollte. 

Wir bieten folgenden Service an:

  • Kostenpflichtige Beratung von Bauherrn, Architekten, Hausverwaltungen, Fachplanern und anderen anhand der Planunterlagen oder im Einzelfall auch direkt vor Ort.
  • Gutachten zum gesamten Bauvorhaben gegenüber den Baugenehmigungsbehörden (Lokalbaukommission, Referat für Gesundheit und Umwelt, Eisenbahnbundesamt, Staatliches Bauamt, Regierung von Oberbayern).
  • Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung der Feuerwehr gemäß §19 PrüfVBau.
  • Stellungnahmen zu speziellen Problemstellungen des baulichen und organisatorischen Brandschutzes als Brandschutzdienststelle.
  • Beratung des Betreibers einer Anlage nach BImSchG über die wirtschaftliche und realitätsnahe Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes (zum Beispiel Störfallbetriebe).

Unsere Ansprechpartner*innen können Sie der nachfolgenden PDF-Übersicht entnehmen. Sofern kein Ansprechpartner für Ihren Gebäudetyp benannt ist, erfolgt die Bearbeitung nach interner Zuleitung. Senden Sie hierzu bitte eine E-Mail an bfm.brandschutzpruefung@muenchen.de.

Entscheidend für die Zuständigkeit ist nicht der Gebäudeteil, den Sie umbauen wollen, sondern ob das Gebäude als ganzes ein Sonderbau ist (zum Beispiel Dachgeschossausbau über einer Verkaufsstätte → zuständig ist das Sachgebiet Verkaufsstätten).

Unsere Beratungsleistung ist kostenpflichtig. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Formular „Auftrag über Beratungsleistung im Vorbeugenden Brandschutz“.

Branddirektion München
Abteilung Einsatzvorbeugung
Brandschutzprüfung
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München

Dienstgebäude: Nordendstr. 27

Service-Telefon: 089 / 2353-44444
E-Mail: bfm.brandschutzpruefung@muenchen.de

Flächen für die Feuerwehr - Feuerwehrzufahrten

Feuerwehrfahrzeug fährt aus Einfahrt heraus
Feuerwehrzufahrt

Im Falle eines Brandes ist Zeit einer der wichtigsten Faktoren. Bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben dienen Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen dazu, den Einsatzkräften der Feuerwehr und des Rettungsdienstes eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung sowie ein schnelles Eingreifen bei anderen Gefahrenlagen zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage ist hierzu in erster Linie die Bayerische Bauordnung (BayBO) und die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (BayTB). In der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr sowie ergänzend in der DIN 14090 ist die bauliche Ausführung, die Gestaltung in der Praxis und die Kennzeichnung/Beschilderung von Feuerwehrzufahrten und Flächen für die Feuerwehr geregelt.

Im Informationsblatt "Flächen für die Feuerwehr" sind diese Punkte ausführlich beschrieben. Im Rahmen der Brandschutzplanung und -prüfung sind grundsätzlich die Vorgaben der Richtlinie über die Flächen für die Feuerwehr bindend. Abweichungen sind insbesondere bei kurzfristigen Baustellen und Veranstaltungen gerechtfertigt, wenn die Nutzbarkeit im Einzelfall nachgewiesen ist.

Das unter Links zum Download angebotene  Informationsblatt "Flächen für die Feuerwehr" beinhaltet außerdem den Antrag auf amtliche Kennzeichnung (Siegelung) von Feuerwehrzufahrten und den Antrag auf das Münchener Feuerwehrschließsystem (sogenannte F-Schließung).

Wissenswertes im Video

Beitrag auf YouTube ansehen.

Feuerwehrpläne

Die Bayerische Bauordnung und andere Rechtsvorschriften sehen bei Gebäuden, von denen im Schadenfall Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Gefahren für Gesundheit und Leben der Benutzer ausgehen, weitergehende Maßnahmen vor. Darunter fällt unter anderem auch das Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 als geeignete Maßnahme zur Gefahrenbegrenzung.

Unsere Hinweise und Musterpläne für die Erstellung haben wir für Sie unter Links zum Download bereitgestellt.

Das Infoblatt soll Ihnen helfen, einen Feuerwehrplan schnell und ohne Probleme mit den von der DIN 14095 leicht abweichenden, für München spezifischen Wünschen zu erstellen. Im Muster-Feuerwehrplan werden die gängigsten Fragestellungen exemplarisch abgebildet.

Für eine Neuerstellung eines Feuerwehrplanes oder aufgrund einer Bauauflage wenden Sie sich bitte an die Unterabteilung Planung.
E-Mail: bfm.brandschutzpruefung@muenchen.de

Für Überarbeitungen von Feuerwehrplänen, insbesondere aufgrund einer Feuerbeschau, wenden Sie sich bitte an den Brandschutzabschnitt Feuerbeschau.
E-Mail: bfm.feuerbeschau@muenchen.de

Veranstaltungsbezogene Feuerwehrpläne werden im Brandschutzabschnitt Veranstaltungen bearbeitet.
E-Mail: bfm.veranstaltungssicherheit@muenchen.de

Feuerbeschau

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Vorbeugenden Brandschutz führen gemäß der Feuerbeschauverordnung (FBV) in regelmäßigen Abständen oder aufgrund eines Hinweises Sicherheitsbegehungen (Feuerbeschauen, auch bekannt als Brandverhütungsschauen) in Gebäuden durch. Diese Kontrollen stellen eine Risikobeurteilung aus Sicht der Branddirektion dar.

Ziel dieser Kontrollen ist es, Gefahren zu erkennen, die zu einem Brandausbruch führen können, eine Brandausbreitung begünstigen oder die Rettung von Personen sowie die Eingrenzung von Sachschäden verhindern oder erschweren. Zusätzlich dient die Feuerbeschau auch der Sicherheit von Einsatzkräften der Feuerwehr.

Man unterscheidet zwei Arten von Mängeln:

Betriebliche Mängel: Hierunter fallen Mängel, die aus der Nutzung eines Gebäudes entstehen. Das sind unter anderem Lagerungen in Treppenräumen, in Fluren, verkeilte Brandschutztüren und zum Beispiel durch Humusauftrag nicht nutzbare Feuerwehrzufahrten.

  • Bauliche Mängel: Dies sind Mängel in der Bausubstanz, die aus Sicht der Branddirektion zu einer Gefährdung für die Nutzer eines Gebäudes führen können. Hier werden brandschutztechnische Mängel genannt, die ein Risiko im Brandfall darstellen (zum Beispiel fehlende Brandschutztüren, Verglasungen in Treppenräumen, fehlende Rettungswege).
  • Festgestellte Mängel, die aus Sicht der Branddirektion ein Risiko darstellen, werden dem Eigentümer / Verfügungsberechtigten des Gebäudes mitgeteilt. Gleichzeitig erhält er Vorschläge, wie sie beseitigt werden können. Hierzu ziehen wir die einschlägigen Baurechtsvorschriften (zum Beispiel Bayerische Bauordnung) als Orientierungshilfe und die Verordnung zur Verhütung von Bränden heran.

Die baulichen Mängel werden zusätzlich der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Lokalbaukommission) mitgeteilt.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss die Beseitigung baulicher Mängel gemeinsam mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung 6 Denkmalschutz, durchgeführt werden.

Nach einer angemessenen Frist kontrollieren wir, ob unsere Auflagen bezüglich der betrieblichen Mängel eingehalten wurden.

Wir beurteilen und überprüfen auch die brandschutztechnischen Belange bei Veranstaltungen – sowohl in der Vorbereitung als auch während der Veranstaltung. 

Unsere Beratungsleistung ist kostenpflichtig. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Formular „Auftrag über Beratungsleistung im Vorbeugenden Brandschutz“.

Branddirektion München
Abteilung Einsatzvorbeugung
Brandschutzabschnitt Feuerbeschau
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München

Dienstgebäude: Poccistraße 11
(Termine nach Vereinbarung)

Service-Telefon: 089 / 2353-44444
E-Mail: bfm.feuerbeschau@muenchen.de

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