Veranstaltungssicherheit
Brände und andere Gefahren bei Partys und Veranstaltungen verhindern.


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Ohne Risiko feiern
Die Einsatzvorbeugung bei Veranstaltungen hat zum Ziel, eine qualifizierte Risiko- und Gefährdungsbeurteilung abzugeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des "Brandschutzabschnitt Veranstaltungen" beraten die Veranstalter und die Betreiber oder Verantwortlichen von Versammlungsstätten. Außerdem legen die Fachleute mit diesen die notwendigen Maßnahmen fest und kontrollieren diese dann stichprobenweise.
Besonders wichtig ist hierbei, dass für die festgelegte Besucherzahl ausreichend Rettungswege zur Verfügung stehen und diese jederzeit genutzt werden können. Ein besonderes Augenmerk richtet die Abteilung Einsatzvorbeugung auch auf die Benutzbarkeit von Rettungswegen für Rollstuhlbenutzer.
In großen Theatern und bei Großveranstaltungen, bei denen im Falle eines Brandes oder eines technischen Defektes viele Personen gefährdet sind, ist eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr vor Ort. Damit gewährleisten wir die Einleitung von Brandbekämpfungs- und Rettungsmaßnahmen ohne Verzögerung sowie eine gezielte Nachalarmierung weiterer Einsatzkräfte.
- Überprüfen der erforderlichen Rettungswege im Gebäude und im Freien: Breite, Länge, Kennzeichnung, Hindernisse, Einlasssperren
- Festlegen von Flächen für die Feuerwehr (Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen)
- Genehmigung der Bestuhlungs- und Rettungswegpläne
- Festlegen der erforderlichen Löscheinrichtungen
- Festlegen der Höchstbesucherzahl und der Plätze für Rollstuhlbenutzer
- Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung
- Prüfung der Anordnung von Zelten, Bühnen oder Fahrgeschäften, insbesondere bezüglich der Abstandsflächen
- Prüfung der Zulässigkeit von Flüssiggasanlagen bei Gastronomieeinrichtungen
- Prüfung der Anordnung von Bühnenvorsperren und anderen Sicherheitsabsperrungen
- Festlegung der Notwendigkeit, Anzahl und Qualifizierung der Brandsicherheitswachen
- Abnahme von Szenenaufbauten in Theatern
- Kontrolle der Brennbarkeitsanforderungen und Anordnung von Dekorationen
- Genehmigung der Erprobung und Vorführung von Pyrotechnik und feuergefährlichen Handlungen
- Beratung und Prüfung von Sicherheitskonzepten
- Durchführung von Kontrollen bei Großveranstaltungen (zum Beispiel Oktoberfest, Tollwood, Open-Air-Konzerten) im laufenden Betrieb
Abteilung Einsatzvorbeugung
Brandschutzabschnitt Veranstaltungen
Branddirektion München
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
Dienstgebäude: Nordendstraße 27
Service-Telefon: 089/2353 – 44444
E-Mail: bfm.veranstaltungssicherheit@muenchen.de