Statistische Daten zum Thema Wahlen und Abstimmungen in München

So wählt(e) München!

Basiszahlen

Stimmzettel zur Wahl
Landeshauptstadt München, Statistisches Amt

Wahlbeteiligung in %
Landtagswahl 2023: 69,1
Bezirkswahl 2023: 69,1

Bundestagswahl 2021: 80,2
OB-Stichwahl 2020: 50,7
Stadtratswahl 2020: 49,0
Europawahl 2019: 65,4

Aktuelle Wahlergebnisse zum downloaden

Aktuelle Wahlergebnisse mit Vergleichsergebnissen aus Vorwahlen in ihrer jeweils aktuellsten Version werden als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt.

Stimmenanteile
Für die Berechnung des Stimmenanteils einer Partei oder Wählergruppe werden die Stimme für die Partei oder Wählergruppe ins Verhältnis zu den gültigen Stimmen gesetzt. Ungültige Stimmabgaben werden dabei nicht berücksichtigt.

Wählende / Wahlbeteiligung
Der Anteil der Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben (Wählende), heißt Wahlbeteiligung. Dabei werden sowohl gültige als auch ungültige Stimmabgaben berücksichtigt.

Wahlberechtigte
Personen, denen das jeweilige Wahlgesetz das Recht zubilligt, an der Wahl teilzunehmen, heißen Wahlberechtigte.
- Bei einer Europawahl handelt es sich dabei um mindestens 18-jährige Deutsche und – auf Antrag – EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben am 42. Tag vor der Wahl bei der Münchner Meldebehörde mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Bei einer Bundestagswahl handelt es sich dabei um mindestens 18-jährige Deutsche, die seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und am 42. Tag vor der Wahl bei der Münchner Meldebehörde mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Bei einer Landtagswahl handelt es sich dabei um mindestens 18-jährige Deutsche, die seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung in Bayern haben und am 42. Tag vor der Wahl bei der Münchner Meldebehörde mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Bei einer Bezirkswahl handelt es sich dabei um mindestens 18-jährige Deutsche, die seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung in Oberbayern haben und am 42. Tag vor der Wahl bei der Münchner Meldebehörde mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Bei einer Stadtratswahl handelt es sich dabei um mindestens 18-jährige Deutsche und EU-Bürger1, die seit mindestens zwei Monaten ihre Wohnung in München haben und am 35. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Münchner Meldebehörde mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Bei einer Bezirksausschusswahl handelt es sich dabei um mindestens 18-jährige Deutsche und EU-Bürger1, die seit mindestens zwei Monaten ihre Wohnung im entsprechenden Stadtbezirk haben und am 35. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Münchner Meldebehörde mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Bei einer Oberbürgermeister*in-Wahl handelt es sich dabei um mindestens 18-jährige Deutsche und EU-Bürger1, die seit mindestens zwei Monaten ihre Wohnung in München haben und am 35. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Münchner Meldebehörde mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gemeldet sind.
- Bei einer Oberbürgermeister*in-Stichwahl handelt es sich dabei um die Wahlberechtigten der Oberbürgermeister*in-Wahl, sofern nicht in der Zwischenzeit das Stimmrecht verloren wurde (z.B. durch Wegzug oder Tod).

Wahlperioden
Bei nicht vorzeitiger Beendigung, Auflösung oder Rücktritt werden die gewählten Gremien auf folgende Dauer gewählt, wodurch sich (grob) der Abstand zwischen den jeweiligen Wahlen ergibt.
- Europawahl: 5 Jahre2
- Bundestagswahl: 4 Jahre3
- Landtagswahl: 5 Jahre4
- Bezirkswahl: 5 Jahre5
- Stadtratswahl: 6 Jahre6
- Bezirksausschusswahl: 6 Jahre7
- Oberbürgermeister*in-Wahl: 6 Jahre8

Wahlsystem

Europawahl
- Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen. Von den 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments9 entsendet die Bundesrepublik Deutschland 96 Abgeordnete10.
- Mit dem Stimmzettel wird 1 Partei oder Wählergruppe gewählt (keine Einzelpersonen). Die Parteien und Wahlvorschläge geben die ersten 10 Bewerber*innen ihrer aufgestellten Landesliste oder ihrer einheitlichen Bundesliste an.
- Das Wahlverfahren richtet sich nach den nationalen Wahlgesetzen des EU-Mitgliedsstaats - in der Bundesrepublik Deutschland wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren11 angewendet.

Bundestagswahl
- Bezogen auf die 299 Wahlkreise in Deutschland12 werden von den 598 „regulären“ Sitzen des Deutschen Bundestages (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate) 299 Abgeordnete über die Erststimme im Wahlkreis (Direktmandate) und 299 Abgeordnete über die Zweitstimme der Landeslisten einer Partei oder Wählergruppe gewählt.
- Mit der Erststimme wird ein*e Direktkandidat*in des eigenen Wahlkreises gewählt, die*der sich direkt für ein Mandat im Deutschen Bundestag bewirbt. Die Landeshauptstadt München wird in vier Wahlkreise eingeteilt. Jede Partei oder Wählergruppe kann in jedem der vier Münchner Wahlkreise nur eine*n Bewerber*in zur Wahl vorschlagen.
- Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt, deren Kandidat*innen auf einer Landesliste zusammengestellt werden. Die Zweitstimme (Listenstimme) ist maßgebend für die Sitzverteilung der einzelnen Parteien und Wählergruppen im Bundestag.
- Für die Ermittlung der Sitzverteilung im Bundestag wird das Verhältniswahlrecht des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren13 angewendet.

Landtagswahl
- Bezogen auf die 91 Stimmkreise in Bayern14 werden von den 180 „regulären“ Sitzen15 des Bayerischen Landtags (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate) 91 Abgeordnete über die Erststimme im Stimmkreis (Direktmandate) und 89 Abgeordnete über die Gesamtstimme (= Summe aus Erst- und Zweitstimme) der Wahlkreislisten einer Partei oder Wählergruppe gewählt. Der Wahlkreis Oberbayern, in dem auch die Landeshauptstadt München mit 9 Stimmkreisen16 liegt, stellt im Bayerischen Landtag „regulär“ 61 Abgeordnete – 31 Stimmkreisabgeordnete und 30 Wahlkreisabgeordnete.
- Mit der Erststimme wird ein*e Direktkandidat*in des eigenen Stimmkreises gewählt, die*der sich direkt für ein Mandat im Bayerischen Landtag bewirbt. Im Wahlkreis Oberbayern (= Regierungsbezirk Oberbayern) gibt es 31 Stimmkreise, davon 9 Stimmkreise15 in der Landeshauptstadt München. Jede Partei oder Wählergruppe kann in jedem der 9 Münchner Stimmkreise15 nur eine*n Bewerber*in zur Wahl vorschlagen.
- Mit der Zweitstimme wird ein*e Kandidat*in einer Wahlkreisliste gewählt. Für die Wahlberechtigten der Landeshauptstadt München gilt die Wahlkreisliste Oberbayern, die von den Parteien oder Wählergruppen jeweils maximal 60 Wahlkreisabgeordnete zur Wahl vorschlägt. Bayern ist in 7 Wahlkreise eingeteilt – entsprechend den 7 Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben.
- Unter den Gesamtstimmen wird die Summe aus der Stimmkreis-(Erst)stimme und der Wahlkreis-(Zweit)stimme verstanden. Die Gesamtstimmen sind ausschlaggebend für die Sitzverteilung der einzelnen Parteien und Wählergruppen im Bayerischen Landtag.
- Die Ermittlung der Sitzverteilung im Bayerischen Landtag erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren17.

Bezirkswahl
- Bezogen auf die 31 Stimmkreise in Oberbayern werden von den 61 „regulären“ Sitzen des Oberbayerischen Bezirkstags (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate) 31 Abgeordnete (davon 9 aus den Stimmkreisen der Landeshauptstadt München15) über die Erststimme im Stimmkreis (Direktmandate) und 30 Abgeordnete über die Gesamtstimme (= Summe aus Erst- und Zweitstimme) der Wahlkreislisten einer Partei oder Wählergruppe gewählt.
- Mit der Erststimme wird ein*e Direktkandidat*in des eigenen Stimmkreises gewählt, die*der sich direkt für ein Mandat im Oberbayerischen Bezirkstag bewirbt. Im Wahlkreis Oberbayern (= Regierungsbezirk Oberbayern) gibt es 31 Stimmkreise, davon 9 Stimmkreise15 in der Landeshauptstadt München. Jede Partei oder Wählergruppe kann in jedem der 9 Münchner Stimmkreise15 nur eine*n Bewerber*in zur Wahl vorschlagen.
- Mit der Zweitstimme wird ein*e Kandidat*in einer Wahlkreisliste gewählt. Für die Wahlberechtigten der Landeshauptstadt München gilt die Wahlkreisliste Oberbayern, die von den Parteien oder Wählergruppen jeweils maximal 60 Wahlkreisabgeordnete zur Wahl vorschlägt.
- Unter den Gesamtstimmen wird die Summe aus der Stimmkreis-(Erst)stimme und der Wahlkreis-(Zweit)stimme verstanden. Die Gesamtstimmen sind ausschlaggebend für die Sitzverteilung der einzelnen Parteien und Wählergruppen im Oberbayerischen Bezirkstag.
- Die Ermittlung der Sitzverteilung im Oberbayerischen Bezirkstag erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren18.

Stadtratswahl
Der Münchner Stadtrat besteht aus 8019 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. Jede Partei oder Wählergruppe kann maximal 80 Bewerber*innen zur Wahl vorschlagen.
- Die Abgabe von bis zu 80 gültigen Stimmen kann folgendermaßen erfolgen:
Kumulieren (maximal 3 Stimmen pro einzelnem*r Bewerber*in)
Panaschieren (mehrere Kandidat*innen von unterschiedlichen Partei- oder Wählergruppen-Listen)
Listenkreuz (nur ein Listenkreuz oder in Kombination mit Kumulieren und/oder Panaschieren; Streichungen möglich)
- Für die Ermittlung der Sitzverteilung im Münchner Stadtrat wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren20 angewendet.

Bezirksausschusswahl
- Jeder der 25 Münchner Stadtbezirke hat einen eigenen Bezirksausschuss, dessen Größe von der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirks abhängt. Jede Partei oder Wählergruppe kann maximal jeweils so viele Bewerber*innen zur Wahl vorschlagen, wie der jeweilige Bezirksausschuss Sitze hat.
- Die Abgabe von bis so viel gültigen Stimmen wie der Bezirksausschuss Sitze hat, kann folgendermaßen erfolgen:
Kumulieren (maximal 3 Stimmen pro einzelnem*r Bewerber*in)
Panaschieren (mehrere Kandidat*innen von unterschiedlichen Partei- oder Wählergruppen-Listen)
Listenkreuz (nur ein Listenkreuz oder in Kombination mit Kumulieren und/oder Panaschieren; Streichungen möglich)
- Für die Ermittlung der Sitzverteilung in den Münchner Bezirksausschüssen wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren21 angewendet.

Oberbürgermeister*in-Wahl
- Mit dem Stimmzettel wird 1 Oberbürgermeister*in-Kandidat*in gewählt. Jede Partei oder Wählergruppe kann nur eine*n Bewerber*in zur Wahl vorschlagen.
- Für die Ermittlung des*der Oberbürgermeister*in gilt die absolute Mehrheit, d.h. die*der Kandidat*in, die*der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, ist gewählt.
- Sofern kein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet zwei Wochen nach der Oberbürgermeister*in-Wahl eine Oberbürgermeister*in-Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

1 1996-2002: auf Antrag, seit 2008: grundsätzlich
2 seit 1979: 5 Jahre
3 seit 1949: 4 Jahre
4 1946-1998: 4 Jahre, seit 2003: 5 Jahre
5 1954-1998: 4 Jahre, seit 2003: 5 Jahre
6 1948-1960: 4 Jahre, seit 1966: 6 Jahre
7 seit 1996: 6 Jahre
8 1952-1960: 4 Jahre, seit 1966: 6 Jahre
9 1979: 410 Sitze, 1984: 434 Sitze, 1989: 518 Sitze, 1994: 567 Sitze, 1999: 626 Sitze, 2004: 732 sitze, 2009: 736 Sitze, seit 2014: 751 Sitze
10 1979-1989: 78+3 Sitze, 1994-2009: 99 Sitze, seit 2014: 96 Sitze
11 1979-1984: d’Hondt, 1989-2004: Hare/Niemeyer, seit 2009: Sainte-Laguë/
12 1949-1953: 242 Wahlkreise, 1957-1961: 247 Wahlkreise, 1965-1976 und 1980-1987: 248 Wahlkreise, 1990-1998: 328 Wahlkreise, seit 2002: 299 Wahlkreise
13 1949-1983: d’Hondt, 1987-2005: Hare/Niemeyer, seit 2009: Sainte-Laguë/Schepers
14 1950: 101 Stimmkreise, 1954: 99 Stimmkreise, 1958-1962: 101 Stimmkreise, 1966-1970: 102 Stimmkreise, 1974: 104 Stimmkreise, 1978-1986: 105 Stimmkreise, 1990-1998: 104 Stimmkreise, 2003: 92 Stimmkreise, 2008: 91 Stimmkreise, 2013: 90 Stimmkreise, 2018: 91 Stimmkreise
15 1950-1998: 204 Sitze, seit 2003: 180 Sitze
16 bis 2013: 8 Stimmkreise, seit 2018: 9 Stimmkreise
17 bis 1990: d'Hondt, seit 1994: Hare-Niemeyer
18 bis 2008: d'Hondt, seit 2013: Hare-Niemeyer
19 1948: 50, 1952-1966: 60, seit 1972: 80
20 1948-2008: d’Hondt, 2014: Hare-Niemeyer, 2020: Sainte-Laguë/Schepers
21 1996-2008: d’Hondt, 2014: Hare-Niemeyer, 2020: Sainte-Laguë/Schepers

Aktuelle und historische Berichte

Alle Artikel sind nach dem Erscheinungsjahr und der Nummer des Heftes aufgelistet und werden als pdf-Download zur Verfügung gestellt.

1999/5 - Die Auswertung der Europawahl am 13. Juni 1999 nach Alter und Geschlecht

1999/1 - Wahlpräsentation im Internet findet großen Zuspruch

1999/1 - Oberbürgermeisterwahl und Europawahl 1999 in München

1998/12 - München wählt - Internetseiten zur OB- und Europawahl am 13.6.1999

1998/9 - Landtagswahl 1998, Bundestagswahl 1998

1997/1 - Die erste Münchener Direktwahl zu den Bezirksausschüssen

1996/5 - Die Ergebnisse der Münchener Stadtratswahl am 10. März 1996 in ausgewählten Bezirken nach Alter und Geschlecht

1996/3 - Die Kommunalwahl in München am 10. März 1996

1994/11 - Die Ergebnisse der Landtagswahl am 25.9.1994 in München in Auswahlbezirken nach Alter und Geschlecht

1994/11 - Die Bundestagswahl 1994 in München

1994/10 - Die Europawahl am 12. Juni 1994 in München im Raum- und Zeitvergleich (II)

1994/9 - Die Landtagswahl 1994 in München

1994/7 - Die Europawahl am 12. Juni 1994 in München im Raum- und Zeitvergleich (I)

1994/7 - Die Ergebnisse der Münchener Stadtratswahl am 12. Juni 1994 in ausgewählten Bezirken nach Alter und Geschlecht

1994/6 - Die Kommunalwahl in München am 12. Juni 1994

1993/7 - Die Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahl vom 12. September 1993

1990/12 - Die Entwicklung der Bundestagswahlergebnisse in München seit 1972

1990/12 - Die Bundestagswahl 1990 in München

1990/10 - Die Landtagswahl 1990 in München

1990/5 - Auswertung der Stadtratswahl vom 18. März 1990 in München in ausgewählten Stimmbezirken

1990/3 - Die Münchener Kommunalwahl vom 18. März 1990

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