Über die Heimaufsicht

Die Heimaufsicht ist für alle städtischen Pflege- und Behinderteneinrichtungen zuständig.

Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Die FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für alle stationären Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen, Hospize sowie für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften der Altenhilfe und die betreuten Wohngruppen der Behindertenhilfe in der Landeshauptstadt München.

Wir handeln unabhängig auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrages und stellen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir arbeiten qualifiziert, praxisorientiert und auf dem aktuellen Stand fachlicher Erkenntnisse.

Wir sind ein professionelles Team aus erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Ihnen gerne vertraulich in Fragen bei der pflegerischen und betreuerischen Versorgung in Einrichtungen weiterhelfen.

Wir

  • beraten Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Einrichtungen
  • sorgen für die Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards in der Pflege und Betreuung
  • suchen jede Einrichtung mehrmals im Jahr auf
  • gehen Beschwerden umgehend nach
  • führen anlassbezogene und unangemeldete Kontrollen durch

Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen, können Sie uns Ihre Beschwerden, Probleme oder Vorschläge auch per E-Mail: heimaufsicht.kvr@muenchen.de oder  Online zukommen lassen.

Ihre Ansprechpartner für den Bereich stationäre Alten- und Behindertenhilfeeinrichtungen, Hospize sowie für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften der Altenhilfe und die betreuten Wohngruppen der Behindertenhilfe in der Landeshauptstadt München:

Leitung (Doppelspitze):

Frau Mayer Cornelia
Telefon: 089/233-44656
Fax:       089/233-44666

Herr Lechner Tobias
Telefon: 089/233-44335
Fax:       089/233-44666


Team 1 Altenhilfe
Verwaltung:

Frau Wagner Julianne
Telefon: 089/233-44658

Frau Weißenborn Anne
Telefon: 089/233-44660

Frau Stiller Verena
Telefon: 089/233-44319

Frau Zuber Verena
Telefon: 089/233-44664

Frau Cakmak Tülay
Telefon: 089/233-44662

Pflege:

Herr Slaby Alexander
Telefon: 089/233-44665

Frau Neuberger Tanja
Telefon: 089/233-44659

Frau Baumann Martina
Telefon: 089/233-44657

Frau Sandner Jeanette
Telefon: 089/233-44668

Frau Domenighini Alexandra
Tel. 089/233-44669

Team 2 Behindertenhilfe:

Schenkenberger Ivonne
Telefon: 089/233-44667

Frau Schmalzl Monika
Telefon: 089/233-44663

Herr Adrian Peter
Telefon: 089/233-44639

Frau Heil Andrea
Telefon: 089/233-44315

Stationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe haben gemäß Art. 4 Abs. 6 PfleWoqG bei der Heimaufsicht besondere Ereignisse und eingeleitete Maßnahmen unverzüglich anzuzeigen. Für die Meldungen steht ihnen folgendes Formular zur Verfügung.  

Besondere Ereignisse sind:

  1. tätigkeitsbezogene Strafverfahren - in Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Pflege und Betreuung -  gegen Beschäftigte oder Dritte.
  2. unnatürliche Tode von Bewohner*innen
  3. Verdacht von physischer oder sexualisierter Gewalt gegen Bewohner*innen.
  4. wenn eine erhebliche Beeinträchtigung für Bewohner*innen oder des ordnungsgemäßen Betriebes zu befürchten oder eingetreten sind (z.B. Unfälle, Einrichtungsbrände, Gebäudeschäden, Stromausfälle, Polizeieinsätze mit unmittelbarer Bewohnerbetroffenheit sowie Ausbruchsgeschehen von Infektionskrankheiten)
  5. die dauerhafte, länger als einen Monat, erhebliche Unterschreitung der personellen Mindestvorgaben

    - bei stationären Pflegeeinrichtungen folgt eine Definition basierend auf dem neuen Personalbemessungsinstrument (liegt noch nicht vor)

     - bei besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe liegt eine erhebliche Unterschreitung vor, wenn nach Einschätzung des Trägers und der Leitung einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe eine bedarfsgerechte Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit dem vorhandenen Personal nicht mehr möglich ist (Fachkraftquote unter 45 %).
  6. Hausverbote die gegen Bewohner*innen und Besucher*innen erteilt wurden.

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