Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz fördert und sichert die Gesundheit der Beschäftigten der Landeshauptstadt München bei der Arbeit.

Arbeitsschutzmanagementsystem

Teile des Arbeitsschutzmanagementsystems
Bild zur Verfügung gestellt von Quentic

Mit dem Arbeitsschutzmanagementsystem soll eine IT-Anwendung zur Unterstützung des Arbeitsschutzes als eine grundlegende Voraussetzung für ein effizientes Arbeitsschutzmanagementsystem eingeführt werden.

Lösungsansatz

Mit der schrittweisen Implementierung eines an die Bedürfnisse der Landeshauptstadt München angepassten Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS), welches – wo sinnvoll und möglich – durch eine IT-Anwendung unterstützt wird, kann ein effektives und effizientes Instrument zur Sicherstellung und Verbesserung des Arbeitsschutzes eingeführt werden.

Was ist AMS?

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) ist ein eigenständiges Managementsystem oder Teil eines übergreifenden Managementsystems, das, abgeleitet aus der unternehmenspolitischen Zielsetzung für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, Organisationsstrukturen, Verantwortlichkeiten, strategische Planungen, Methoden, Verfahren, Prozesse, Ressourcen, Verhaltensweisen und Prüfungsinstrumente zur Entwicklung, Erfüllung, Bewertung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Politik umfasst.
Zur Unterstützung des AMS hat sich die Landeshauptstadt München für die Software-Lösung Quentic entschieden, deren Module die verschiedenen Bereiche aus HSE (Health, Safety, Environment) und CSR (Corporate Social Responsibility) abdecken.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gemäß Paragraph 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber Gefährdungen, mit denen die Beschäftigten bei ihrer Arbeit konfrontiert sind, ermitteln. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss er dabei festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, um die Gefährdungen zu beseitigen beziehungsweise zu minimieren. Eine Gefährdung kann sich dabei durch verschiedene Aspekte ergeben. Zu beurteilen sind auch die Gefährdungen, die durch psychische Belastungen bei der Arbeit entstehen.

Psychische Belastungen sind erfassbare Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken.

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen müssen die Merkmalsbereiche Arbeitsinhalt beziehungsweise -aufgabe, Arbeitsorganisation, Soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung betrachtet werden.

Was ist nicht Gegenstand einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Aus Gründen des Daten- und Personenschutzes können individuelle persönliche Belastungsfaktoren, wie zum Beispiel schwierige familiäre Situationen oder krankheitsbedingte Leistungseinschränkungen, nicht erfasst werden. Hier müssen Führungskräfte und Beschäftigte andere Wege gehen: solche individuellen Probleme können zum Beispiel im Mitarbeitergespräch thematisiert werden, in einem Fürsorgegespräch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements oder in einem ohne „offizielles Instrument“ vereinbarten persönlichen Gespräch. Daneben stehen unter anderem auch der Betriebsärztliche Dienst, die Psychosoziale Beratungsstelle und die Personalvertretungen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Bei der Landeshauptstadt München gibt es drei Wege, um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen zu können.

Drei Wege zur Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung

Projektablauf BGM

Hier ist der Anspruch an Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Ergebnisse groß. Das Verfahren ist so aufgebaut, dass mit großer Wahrscheinlichkeit alle Belastungsfaktoren erfasst werden, die sich negativ auswirken können. Das ist nur gewährleistet, wenn man sich eines wissenschaftlich fundierten anerkannten Verfahrens bedient und geschulte Personen beziehungsweise Experten hinzuzieht. Die Projekte nach der DV BGM verwenden einen internationalen anerkannten arbeitswissenschaftlichen Fragebogen, der valide Ergebnisse liefert. Das daran anschließende Verfahren mit Gesundheitszirkeln als Mitarbeiterforum für die Erfassung der Belastungen und Ressourcen, die Entwicklung von Maßnahmen und deren konsequente Umsetzung beziehungsweise Weiterentwicklung durch den Arbeitskreis Gesundheit entspricht genau den Anforderungen eines qualitativ hochwertigen Verfahrens für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Für den konkreten Projektablauf wird auf die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (PDF, 1015 KB) verwiesen.

Das Bearbeiten der Checkliste Stress ist ein niederschwelliges Verfahren, um die Psychischen Belastungen zu ermitteln. Der Prozess kann sowohl mit Moderation als auch selbstständig durchgeführt werden. Für die Moderation wurden die Koordinator*innen in den Referaten und Eigenbetrieben geschult.

Der Führungsdialog ist ein bekanntes und bewährtes Instrument, um sich mit den Themen, die auch für eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wichtig sind, auseinander zusetzen:

  • Arbeitsbedingungen
  • Steuern durch Zielvereinbarungen
  • Informieren
  • Aufgaben delegieren und Verantwortung wahrnehmen
  • Personalentwicklung und Qualifizierung
  • Anerkennung geben und Kritik konstruktiv üben und annehmen
  • Konflikte und Probleme lösen
  • Kooperativ führen und situationsgerecht entscheiden

Vorteil dieses Verfahrens ist, dass es stadtweit bekannt und bewährt ist und im Vergleich zum oben geschilderten BGM-Projekt etwas weniger Aufwand bedeutet. Wichtig hierbei ist auch die Beibehaltung des zyklischen Vorgehens, also nach der Befragung der Beschäftigten und der gemeinsamen Entwicklung von Maßnahmen sollte die Überprüfung der Umsetzung der Ziele und die Evaluation des Prozesses durchaus mit einer dann folgenden Neuanpassung der Ziele folgen.

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