Norovirus
Noroviren sind hochansteckend. Eine Infektion bewirkt eine akute Magen-Darm-Erkrankung mit heftigem Erbrechen und Durchfall.
Norovirus
Noroviren (früher Norwalk-like-Viren) sind weltweit verbreitet und für einen Großteil der Magen-Darm-Infektionen bei Kindern und Erwachsenen verantwortlich. Kleine Kinder und ältere Personen sind besonders häufig betroffen. Oft sind Noroviren die Ursache von Ausbrüchen mit Magen-Darm-Erkrankungen (Gastroenteritis) in Gemeinschaftseinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen.
Wissenswertes
Infektionen können von verunreinigten Speisen (Salate, Krabben, Muscheln und andere), Getränken (Wasser) oder Gegenständen ausgehen. Ebenso ist eine Übertragung durch Einatmen virushaltiger Luftpartikel möglich, die beim schwallartigen Erbrechen entstehen.
Personen sind insbesondere während der akuten Phase und bis zu 48 Stunden nach Abklingen der Symptome ansteckungsfähig. Das Virus wird in der Regel sieben bis 14 Tage, in Ausnahmefällen aber auch über Wochen nach einer akuten Erkrankung über den Stuhl ausgeschieden.
Infektionen mit Noroviren können das ganze Jahr über auftreten, wobei ein saisonaler Gipfel in den Wintermonaten zu beobachten ist.
Noroviren verursachen ganz plötzlich beginnende Magen-Darm-Erkrankungen, die durch schwallartiges, heftiges Erbrechen und starke Durchfälle gekennzeichnet sind. Der damit einhergehende erhebliche Flüssigkeitsverlust kann besonders bei kleineren Kindern bedrohlich sein.
Wesentlich ist der Ausgleich der Flüssigkeits- und Elektrolytverluste. Daher sollten täglich mindestens drei Liter warmes Wasser oder zuckerfreier Tee getrunken werden.
Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln
Erkrankte Personen dürfen nach § 42 Infektionsschutzgesetz keine Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln ausüben. Dies gilt bis mindestens zwei Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome. In den folgenden vier bis sechs Wochen ist die Händehygiene am Arbeitsplatz besonders sorgfältig zu beachten. Bei Wiederauftreten der Symptomatik wird ein erneutes Tätigkeitsverbot erforderlich.
Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen
Erkrankte Kinder unter sechs Jahren dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kindergarten) besuchen (§ 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz). In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten erkrankte Personen unabhängig von ihrem Alter Gemeinschaftseinrichtungen weder besuchen noch dort Personen betreuen oder andere Tätigkeiten ausüben. Dies gilt mindestens bis zwei Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Allerdings sollte auch dann noch verstärkt Wert auf Hygiene gelegt werden.
Die sorgfältige Beachtung üblicher Hygieneregeln ist sehr wichtig.