Tuberkulose

Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die bevorzugt die Lunge betrifft, aber auch in jedem anderen Organ auftreten kann.

Wissenswertes

Tuberkulose wird durch das Tuberkulosebakterium hervorgerufen, das vom Erkrankten beim Husten, Niesen, Sprechen und Singen in Form von kleinsten Tröpfchen an die Umwelt abgegeben werden kann.

In den meisten Fällen ist das Organ Lunge betroffen. Prinzipiell kann das Tuberkulosebakterium jedoch von der Lunge über die Blutbahn jedes andere Organ erreichen und dort zur Erkrankung führen, beispielsweise Lymphknoten, Knochen, Nieren und ableitende Harnwege, Gehirn oder Gehirnhaut.

Gerade im Anfangsstadium der Erkrankung kann man völlig beschwerdefrei sein oder nur uncharakteristische Krankheitszeichen wie Frösteln, Mattigkeit, Appetitmangel, Gewichtsabnahme, Fieber, Nachtschweiß bemerken. Erst später kommen dann wegweisender Symptome wie trockener Husten oder Husten mit Auswurf hinzu. Deshalb werden die Kontaktpersonen auch untersucht, wenn sie sich gesund fühlen.

Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung. Patient*innen mit einer Neuerkrankung werden an die Abteilung  Tuberkulosemanagement im Gesundheitsreferat  von Krankenhäusern, Praxen und Laboratorien zugewiesen.

Ein Team aus Fachärzt*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Sozialpädagog*innen und Verwaltungskräften kümmert sich um die medizinische und soziale Beratung, beantwortet Fragen und führt medizinische Untersuchungen durch. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Das Team begleitet die Patient*innen auch während der Behandlungsphase.

Auf der rechtlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden die Kontaktpersonen (Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, Mitbewohner*innen aber auch Arbeitskolleg*innen) von Neuerkrankten ermittelt und einer Untersuchung zugeführt. Sinn dieser Umgebungsuntersuchung ist es, zum einen die mögliche Infektionsquelle zu finden und zum anderen die Ausbreitung der Erkrankung in der Kontaktpersonengruppe zu erkennen beziehungsweise zu verhindern.

Auch Asylsuchende mit einem verdächtigen Lungenbefund werden im Rahmen der Asylerstuntersuchung einer weiteren Diagnostik und, falls nötig, einer Therapie zugeführt. Die entsprechenden gesetzlich geforderten Untersuchungen zum Ausschluss einer aktiven Lungentuberkulose werden auch für Obdachlose (im ganzjährigen Obdachlosenschutzprogramm der Landeshauptstadt München) sowie für Personen in Betreuung der Wohnungslosenhilfe angeboten.

  • Gamma-Interferon-Test (Bluttest), mit dem eine Tuberkuloseinfektion nachgewiesen werden kann
  • Tuberkulin-Test nach Mendel-Mantoux (Spritzentest) bei kleineren Kindern
  • Röntgenuntersuchung der Lunge, mit der eine Erkrankung an Lungentuberkulose festgestellt werden kann
  • In bestimmten Fällen (bei entsprechenden Beschwerden oder Verdacht auf eine offenen Tuberkulose) Untersuchung des Auswurfs auf Tuberkuloseerreger

Weltweit häufigste Infektionskrankheit

Illustration einer Lunge mit Tuberkulosebakterium
iStockphoto.com/Dr_Microbe

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind im Jahr 2020 weltweit rund 10 Millionen Menschen an Tuberkulose erkrankt.

Die Wahrscheinlichkeit der Infektion einer Kontaktperson ist abhängig von

  • der Menge der Erreger, die durch den Erkrankten ausgeschieden werden
  • der Intensität, Dauer, Häufigkeit des Kontaktes zum Erkrankten
  • der Aggressivität des Erregers
  • der Empfänglichkeit/Abwehrlage der Kontaktperson

Wichtig ist: Nicht jede*r Infizierte ist erkrankt. Nur rund fünf bis zehn Prozent aller Infizierten erkranken im Laufe ihres Lebens an einer Tuberkulose.

  • Gesundheitsreferat

    Tuberkulosemonitoring

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