Tätigkeit in einer Großtagespflege

Sie sind pädagogische Fachkraft oder Kindertagespflegeperson und schätzen die Arbeit im Team? Dann arbeiten Sie gemeinsam mit Kolleg*innen in der Großtagespflege.

Gemeinsame Betreuung kleiner Kindergruppen

Die Münchner Großtagespflege ist ein Tagespflegekonzept für Kinder im Alter von neun Wochen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. In der Regel schließen sich zwei bis drei pädagogische Fachkräfte oder qualifizierte Kindertagespflegepersonen zusammen und betreuen maximal zehn Kinder in dafür geeigneten Räumlichkeiten. Damit bietet die Großtagespflege eine Betreuungsform für Kinder, die zwischen der Kindertagespflege im eigenen Haushalt mit bis zu fünf Kindern und den Einrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort liegt.
Jede Großtagespflege wird vom Stadtjugendamt München fachlich begleitet. Das Angebot ist für Eltern kostengünstig und wird über die Jugendhilfe bezuschusst.

Voraussetzungen einer Großtagespflege

  • Qualifikation der Betreuungskräfte:
    Eine Großtagespflege kann von pädagogischen Fachkräften wie Erzieher*innen oder von Kindertagespflegepersonen mit dem Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. geführt werden. Bei mehr als acht gleichzeitig anwesenden Kindern muss mindestens eine Betreuungsperson eine pädagogische Fachkraft sein.
  • Pädagogisches Konzept:
    Die Großtagespflege orientiert sich am Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplan und an den Münchner Qualitätsstandards. Auf diesen Grundlagen basierend entwickeln Sie ein organisatorisches und pädagogisches Konzept und stimmen dieses mit dem Stadtjugendamt ab.
  • Geeignete Räumlichkeiten:
    Kindgerechte Räumlichkeiten sind Voraussetzung für die Gründung einer Großtagespflege.

Das Stadtjugendamt München prüft im Bewerbungsverfahren Ihre persönliche Eignung für die Betreuung von Kindern, Ihre Qualifikation sowie Konzept und Räumlichkeiten Ihrer Großtagespflege. Nach erfolgreichem Abschluss der Eignungsüberprüfung, erhalten Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.

Überprüfungsprozess und Gründung

Sie haben Interesse, in einer Großtagespflege tätig zu werden oder eine Großtagespflege in München zu eröffnen? Dann lesen Sie sich zunächst die Information zum Überprüfungsverfahren auf dieser Seite sorgfältig durch. Im Anschluss können Sie sich für eine Online-Information anmelden. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail einen Link zum Herunterladen einer Informationsbroschüre. Die Onlineanmeldung und das Lesen der Broschüre ist für alle Bewerber*innen verpflichtend. Bewerbungen ohne vorherige Anmeldung werden nicht bearbeitet. Die Anmeldeplätze sind begrenzt.

Termine und Anmeldung

Haben wir Ihr Interesse für die Eröffnung einer Großtagespflege geweckt oder wollen Sie in einer bestehenden Großtagespflege tätig werden? Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung an die in der Broschüre genannte Adresse. Für die Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ausgefüllter Fragebogen zur Online-Informationsbroschüre
  • Motivationsschreiben 
  • Lebenslauf
  • Nachweise zu staatlich anerkannten Schulabschlüssen (mindestens Mittelschulabschluss)
  • Nachweise über Berufserfahrung – Arbeitszeugnisse (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Erfahrung in der Kinderbetreuung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über abgeschlossene Berufs- und Studienabschlüsse (sofern vorhanden)
  • gegebenenfalls Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Level B2)
  • Impfnachweis oder Nachweis einer Immunität gegen Masern, für alle nach dem 31. Dezember 1970 Geborenen

Ausländische Qualifikationen gelten nur, wenn sie amtlich bestätigt sind. Haben Sie einen ausländischen Schul-, Berufs- oder Studienabschluss, ist eine amtliche Überprüfung und Gleichwertigkeitsanerkennung erforderlich. Veranlassen Sie eine Überprüfung vor Zusendung Ihrer Bewerbung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Anerkennungsberatung.

Informationen zur Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse




 

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen nimmt die zuständige sozialpädagogische Fachkraft der Fachstelle Großtagespflege Kontakt mit Ihnen auf und lädt Sie zu einem Gespräch ein. Im Gespräch werden Ihre offenen Fragen beantwortet, Sie bekommen Informationen über die notwendigen Qualifizierungen und erhalten eine Einschätzung zu Ihrer persönlichen und fachlichen Eignung.
 

Die Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung erfolgt über laufende Gespräche. Dazu ist die Vorlage folgender Unterlagen im Original erforderlich (die Originale werden nicht einbehalten):

  • Bewerbungsformular*
  • Fragebogen zum Erziehungsverhalten*
  • Einwilligungserklärung zu einer Anfrage bei der Bezirkssozialarbeit*
  • Ärztliche Stellungnahme*
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde*
  • Nachweis über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Nachweis über erfolgreiches Absolvieren eines Kurses „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“
  • Nachweis über ein mindestens dreiwöchiges Praktikum (120 Stunden) in der Altersstufe der zu betreuenden Kinder (in Absprache mit der sozialpädagogischen Fachkraft)
  • Kopie einer aktuellen Pflegeerlaubnis (falls vorhanden)
*Formulare werden Ihnen beim Erstgespräch ausgehändigt
 

Wenn Sie noch keine anerkannte Kindertagespflegeperson sind, müssen Sie einen Abschluss mit dem Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. erwerben.

https://stadt.muenchen.de/service/info/sachgebiet-kindertagesbetreuung/1083172/
 

Neben Ihrer Qualifikation müssen Sie auch ein geeignetes Konzept und Räumlichkeiten für Ihre Großtagespflege nachweisen. Zudem werden die Räumlichkeiten auf ihre kindgerechte Eignung hin überprüft und abgenommen. Die Umsetzung der räumlichen Standards der Landeshauptstadt München für die Großtagespflege sowie die Beachtung der baurechtlichen Anforderungen liegen dabei in Ihrer Verantwortung. Folgende Schritte sind notwendig:

  • Vorlage einer pädagogischen Konzeption und eines Businessplanes
  • Raumüberprüfung und -abnahme durch die Fachberatung der Fachstelle Großtagespflege
  • Vorlage einer schriftlichen Bestätigung (formlos) über die Registrierung als Lebensmittelunternehmen
  • Vorlage der Nutzungsänderungs- beziehungsweise Zweckentfremdungsgenehmigung

Bevor Sie Kinder in der Großtagespflege betreuen, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis.
Bei persönlicher und fachlicher Eignung und nach der Endabnahme der Räumlichkeiten erteilt Ihnen die sozialpädagogische Fachkraft die Pflegeerlaubnis und Sie können anschließend mit Ihrer Tätigkeit in einer Großtagespflege beginnen.

Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendamt München

Wer eine Großtagespflege betreibt, arbeitet eng mit dem Stadtjugendamt München, Fachstelle Großtagespflege, zusammen. Auch nach der Eröffnung und Beginn Ihrer Tätigkeit in einer Großtagespflege unterstützt und berät die Fachstelle Großtagespflege, auch vor Ort, um die Einhaltung der Qualitätsstandards zu gewährleisten. Mindestens einmal pro Jahr findet zudem ein Planungsgespräch mit der zuständigen sozialpädagogischen Fachkraft statt.

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