Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
München investiert in die Zukunft, hier erfahren Sie wie Sie Ihr Gebäude klimaeffiziet machen.

Ziel des Förderprogramms - Klimaneutralität bis 2035
München hat sich mit der "Klimaneutralität bis 2035" ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Auch unsere Häuser müssen zukunftsfähig gemacht werden. Durch eine gute Wärmedämmung lässt sich der Heizwärmebedarf so stark reduzieren, dass der verbleibende Energiebedarf kostengünstig über regenerative Energien gedeckt werden kann.
Die Förderung geeigneter baulicher und energietechnischer Maßnahmen zur drastischen Reduzierung von Treibhausgasen ist das Ziel des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Landeshauptstadt München.
Bitte beachten!
Am 21. Juni 2023 wurde die aktualisierte Version der "Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude vom 31. Mai 2023" im Bundesanzeiger veröffentlicht, welche zum 1. Juli 2023 in Kraft tritt. Eine Änderung betrifft Abschnitt "7.3 Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen". Die Auswirkungen auf das FKG erfahren Sie in FAQ 13 auf dieser Seite.
Förderfähige Maßnahmen
Energieberatung
- Energetische Sanierungsberatung
Sanierung der Gebäudehülle
- Wärmedämmung an der Gebäudehülle
- Austausch von Fenstern
Maßnahmen an der Anlagentechnik
- Effiziente Belüftungsanlagen
- "Efficiency Smart Home"
- Solarkollektoren
- Wärmepumpen
- Gebäude- oder Wärmenetz
- Heizungsoptimierung
Energiestandards (Neubau und Bestand)
- Effizienzhaus
- Passivhaus und EnerPHit
Bonusmaßnahmen
- Fachplanung und Baubegleitung
- Einsatz nachwachsender Rohstoffe
- Zertifizierung Passivhaus
Photovoltaik
- Photovoltaik Beratung
- Photovoltaikanlagen
- Mieterstrom bzw. Direktverkauf
- Stecker-Solargeräte (auch für Mieter*innen)
Kombination von BEG und FKG
Der Einstieg wird für Antragsteller*innen leicht gemacht: Die Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem FKG führt zu sehr guten Förderbedingungen sowohl bei der energetischen Sanierung, beim Neubau als auch beim Umstieg auf erneuerbare Energiequellen.
Gleichzeitig werden nur ambitionierte Ansätze gefördert, die mit dem Ziel der Klimaneutralität vereinbar sind.
Erhöhte Fördersätze ab August 2023
Der Münchner Stadtrat hat dem Vorschlag des Referats für Klima- und Umweltschutz zugestimmt und die Fördersätze des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) für energetische Komplettsanierungen von 10 auf 20 Prozent verdoppelt.
Die Änderung gilt für alle Anträge, die ab dem 1. August 2023 gestellt werden. Die aktualisierte Richtlinie steht ab dem 1. August 2023 hier zum Download bereit.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
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Antragstellung Online
Die Abwicklung des gesamten Fördervorhabens findet online statt. Das heißt für Sie, dass von der Antragstellung über die Einreichung des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung der Fördermittel, alle Unterlagen in das Förderportal hochgeladen werden müssen.
Bitte beachten!
Es gilt das Prinzip: „Antrag vor Auftrag!“ Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor der Auftragsvergabe eingegangen ist.
Investitionskostenträger*in ist die antragstellende Person. Alle Aufträge, Rechnungen, etc. müssen auf diese ausgestellt sein und werden von deren Bankkonto abgebucht. Die Fördermittelauszahlung erfolgt einzig auf das Konto der antragstellenden Person.
Mit Klick auf den untenstehenden Link können Sie sich im Förderportal FÖMIS registrieren und anschließend Anträge im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) stellen.
Antragsteller*innen, welche sich bereits im ausgelaufenen Förderprogramm Energieeinsparung (FES) im Förderportal FÖMIS registriert haben, müssen sich nicht erneut registrieren.
Anträge, welche per E-Mail oder per Post eingereicht werden, werden nicht bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass das Förderportal für die Nutzung mit mobilen Endgeräten nicht geeignet ist.
Sie haben den Antrag gestellt - und jetzt?
Nachdem Sie den Antrag Online ausgefüllt haben, wird dieser automatisch auf formale Richtigkeit geprüft. Erst nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Antrag auf dem Förderportal endgültig einreichen, worauf Sie eine E-Mail als Bestätigung erhalten. In Ihrem persönlichen Bereich auf dem Förderportal finden Sie die Bestätigung über die Reservierung der Fördermittel für Ihr Vorhaben. Anschließend können Sie die beantragten Maßnahmen in Auftrag geben.
Die Maßnahme ist abgeschlossen - wie geht es weiter?
Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen Sie für jeden Antragspunkt die erforderlichen Nachweise vollständig einreichen. Hierzu müssen Sie im Förderportal den Verwendungsnachweis anlegen und die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format hochladen.
Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie im folgenden unter »Checklisten« und »Formblätter«.
FAQs - Fragen und Antworten zum FKG 2022
Gefördert werden Maßnahmen sowohl im Neubau als auch bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden. Eine Förderung ist nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München möglich, für die eine Baugenehmigung vorliegt.
Gefördert werden:
- Energieberatung (unabhängige FKG-Maßnahme)
- Einzelmaßnahmen (BEG-gekoppelt)
- Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt)
- Neubaustandard und Passivhaus (unabhängige FKG-Maßnahme)
- Photovoltaik (unabhängige FKG-Maßnahme)
sowie Bonusmaßnahmen:
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubaustandards und Passivhaus
- Zertifizierung Passivhaus
- Nachwachsende Rohstoffe
Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Richtlinienheft zum Förderprogramm FKG.
Standorte von der Postleitzahl 80331 bis zur Postleitzahl 81929 gehören zum Stadtgebiet München.
Anträge können stellen:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Zudem muss der Antrag immer von derjenigen Person gestellt werden, welche die Investition tätigt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Richtlinienheft zum Förderprogramm FKG.
Zuerst müssen Sie sich auf dem Förderportal registrieren. Nach der Registrierung können Sie sich im Förderportal anmelden und einen Antrag stellen.
Bitte beachten Sie: Falls Sie sich bereits im ausgelaufenen Förderprogramm Energieeinsparung FES registriert haben, müssen Sie sich im FKG nicht erneut registrieren, sondern Sie können sich mit den Anmeldedaten, welche Sie für die FES-Registrierung erhalten haben, anmelden. Dazu ist es notwendig, dass Sie die notwendigen Angaben in die jeweiligen Masken eingetragen.
Mit einem Klick auf den Button »Antrag prüfen« wird der Antrag auf formale Richtigkeit geprüft. Anschließend können Sie den Antrag durch Klick auf den Button »Antrag einreichen« an die Förderstelle senden. Umgehend bekommen Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem E-Mail Postfach und erhalten die entsprechende Information über eine Nachricht in Ihrem persönlichen Bereich auf dem Fördermittelportal.
Aufträge dürfen Sie erst nach der Antragstellung vergeben. Sobald Sie den Antrag Online eingereicht haben, erhalten Sie in Ihrem persönlichen Bereich im Förderportal eine Nachricht als Eingangsbestätigung. Das System prüft automatisch Ihren Antrag auf formelle Richtigkeit und reserviert für Sie die Fördermittel. Sie erhalten eine Nachricht in Ihrem persönlichen Bereich im Förderportal, dass die Mittel für Sie reserviert sind.
Nach Erhalt dieser Nachricht können Sie mit den Maßnahmen beginnen.
Als Antragsdatum gilt das Datum der Online-Eingangsbestätigung. Diese finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich auf dem Fördermittelportal nachdem Sie den Antrag Online eingereicht haben.
Die Stadt München gibt keine Empfehlung über einzelne Energieberater. Als neutrale Anerkennungsstelle gilt die »Deutsche Energie-Agentur (dena)«, mit ihrer Expertenliste . In Bayern bieten außerdem die »Bayerische Architektenkammer«, die »Bayerische-Ingenieurkammer-Bau« sowie der »GIH e.V.«, der Interessenverband der Gebäudeenergieberater in Bayern, Listen von Energieberatern an.
Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung der Fördermittel für die »Energetische Sanierungsberatung« die Qualifikation der*des Energieberater*in den Anforderungen der FKG-Richtlinie entspricht.
Das Bauzentrum München bietet zu vielen Themen rund um das Wohnen, Bauen und Sanieren kostenfreie halbstündige Beratungen an. Ein Kurzportrait der ehrenamtlichen Berater*innen mit ihren Qualifikationen und ihren Beratungsangeboten finden Sie auf der Webseite des Bauzentrums München
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Müssen beantragte Einzelmaßnahmen im FKG so umgesetzt werden, wie im energetischen Sanierungsbericht des FKG beschrieben oder kann davon abgewichen werden?
Nicht förderschädlich sind folgende Abweichungen von beantragten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierungsberatung:
- Unwesentliche inhaltliche Abweichungen der entsprechenden Maßnahme, solange der Zielstandard weiterhin erreichbar bleibt
- Übererfüllung der entsprechenden Maßnahme
- Änderung der Reihenfolge von Maßnahmen
- Änderungen der zeitlichen Umsetzung von Maßnahmen
Werden Einzelmaßnahmen gefördert, wenn die energetische Sanierungsberatung abgelehnt wurde?
Einzelmaßnahmen werden ausschließlich dann gefördert, wenn ein positiver Förderbescheid für die energetische Sanierungsberatung erstellt wurde. Das Risiko der Nicht-Einhaltung der festgelegten Förderbedingungen und der daraus resultierende Förderausschluss trägt die antragstellende Person. Der bisherigen Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt München entsprechend kann keine Förderung für Einzelmaßnahmen gewährt werden, wenn die Förderung für die energetische Sanierungsberatung abzulehnen ist. Dies ist auch bei gleich gelagerten Fällen in der Vergangenheit stets so gehandhabt worden.
Ein Gebäudekomplex, welcher über „mehrere Gebäude bzw. Hausnummern [verfügt], die im baulichen Zusammenhang stehen und sich im Eigentum derselben Person(en) befinden, werden im Sinne des FKG [...] als eine Einheit betrachtet [...].“ (siehe Richtlinienheft FKG, Seite 7, 8. Mai 2023). Die Teil- bzw. Einzelgebäude können dabei auf demselben oder auf angrenzenden Grundstücken errichtet sein. Sie können freistehend, einseitig oder zweiseitig aneinander angebaut sein.
Im FKG ist ein Antrag zu stellen, welcher alle Anschriften (Postleitzahl, Straße, Hausnummer) des untersuchten baulichen Zusammenhangs enthält.
Wenn für diesen Gebäudekomplex mehrere iSFPs vorhanden sind, sind diese mit einem zusammenfassenden FKG-Ergänzungsbericht für den Verwendungsnachweis im FKG einzureichen.
Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- In jedem iSFP eines Teil- bzw. Einzelgebäudes muss die FKG-Anforderung an ein EH55, bzw. EH Denkmal erfüllt sein.
- In einem zusammenfassenden FKG-Ergänzungsbericht sind folgende Angaben darzustellen:
- Alle Anschriften des Gebäudekomplexes mit Verweis, in welchem iSFP das Teil- bzw. Einzelgebäude dargestellt ist.
- Zusammenfassende Darstellung der Berücksichtigung von Solarthermie.
- Zusammenfassende Darstellung der Berücksichtigung von Photovoltaik.
- Zusammenfassende Darstellung der Berücksichtigung eines Fernwärmeanschlusses.
- Gegenüberstellung Sanierung „Schritt für Schritt“ <-> „Sanierung in einem Zug“:
- Beschreibung und Kosten für den Mehraufwand jedes Teil- bzw. Einzelgebäudes.
- Auflistung der konkreten Fördermittel für das Beratungsobjekt (Bund, Freistaat Bayern, FKG).
- Absolute CO2eq-Emissionen des untersuchten Gebäudekomplexes.
- Spezifische CO2eq-Emissionen des untersuchten Gebäudekomplexes (ermittelt aus der Summe der absoluten CO2eq-Emissionen dividiert durch die Summe der Gebäudenutzflächen der beteiligten Teil-, bzw. Einzelgebäude).