Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

München investiert in die Zukunft

Luftbild mit einer Thermografiekamera aufgenommen.
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Ziel des Förderprogramms - Klimaneutralität bis 2035

München hat sich mit dem Bekenntnis zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Auch unsere Häuser müssen zukunftsfähig gemacht werden. Durch eine gute Wärmedämmung lässt sich der Heizwärmebedarf so stark reduzieren, dass der verbleibende Energiebedarf kostengünstig über regenerative Energien gedeckt werden kann.

Die Förderung geeigneter baulicher und energietechnischer Maßnahmen zur drastischen Reduzierung von Treibhausgasen ist das Ziel des neu aufgelegten Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Landeshauptstadt München.

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Förderfähige Maßnahmen

Energieberatung

  • Energetische Sanierungsberatung

Sanierung der Gebäudehülle

  • Wärmedämmung an der Gebäudehülle
  • Austausch von Fenstern

Maßnahmen an der Anlagentechnik

  • Effiziente Belüftungsanlagen
  • "Efficiency Smart Home"
  • Solarkollektoren
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Gebäude- oder Wärmenetz
  • Heizungsoptimierung

Energiestandards (Neubau und Bestand)

  • Effizienzhaus
  • Passivhaus und EnerPHit

Bonußmaßnahmen

  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Einsatz nachwachsender Rohstoffe
  • Zertifizierung Passivhaus

Photovoltaik

  • Photovoltaikberatung
  • Photovoltaikanlagen
  • Mieterstrom bzw. Direktverkauf
  • Stecker-Solargeräte (auch für Mieter)

Kombination von BEG und FKG

Der Einstieg wird für Antragsteller*innen leicht gemacht: Die Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem FKG führt zu sehr guten Förderbedingungen sowohl bei der energetischen Sanierung, beim Neubau als auch beim Umstieg auf erneuerbare Energiequellen.

Gleichzeitig werden nur ambitionierte Ansätze gefördert, die mit dem Ziel der Klimaneutralität vereinbar sind. Denn alles was heute verbaut wird legt die Emissionen der Gebäude über viele Jahre fest.

Helfen Sie mit, jetzt ein zukunftsfähiges München zu gestalten!

Wichtiger Hinweis

Photovoltaik - Änderungen im Jahr 2023

Am 1.1.2023 tritt eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Diese sieht vor, dass auf Neubauten von Nichtwohngebäuden eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden muss. Das FKG wird entsprechend angepasst und es werden nur noch Photovoltaik-Anlagen gefördert, deren geplanter Flächenbedarf bzw. geplante Leistung von den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht betroffen ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter und Sie erhalten immer die aktuellsten Informationen rund um das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) direkt in ihr Postfach.

Antragstellung Online

Die Abwicklung des gesamten Fördervorhabens findet nun komplett papierlos statt. Das heißt für Sie, dass von der Antragstellung, über den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung der Fördermittel, alle Unterlagen in das Förderportal hochgeladen werden müssen.

Mit Klick auf den unterstehenden Link können Sie sich im Fördermittelportal registrieren und anschließend Anträge im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) stellen.

Antragsteller*innen, welche sich bereits im ausgelaufenen Förderprogramm Energieeinsparung (FES) registriert haben, müssen sich nicht erneut registrieren.

Anträge, welche per E-Mail oder per Post eingereicht werden, werden nicht bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass das Förderportal nicht für die Nutzung mit mobilen Endgeräten optimiert ist.

Sie haben den Antrag gestellt - und jetzt?

Nachdem Sie den Antrag Online ausgefüllt haben, wird dieser automatisch auf formale Richtigkeit geprüft. Erst nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Antrag auf dem Förderportal endgültig einreichen, worauf Sie eine E-Mail als Bestätigung erhalten. In Ihrem persönlichen Bereich auf dem Förderportal finden Sie die Bestätigung über die Reservierung der Fördermittel für Ihr Vorhaben. Anschließend können Sie die beantragten Maßnahmen in Auftrag geben.

Die Maßnahme ist abgeschlossen - wie geht es weiter?

Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen Sie für jeden Antragspunkt die erforderlichen Nachweise vollständig einreichen. Hierzu müssen Sie im Förderportal den Verwendungsnachweis anlegen und die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format hochladen.

Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie im folgenden unter »Checklisten« und »Formblätter«.

FAQs - Fragen und Antworten zum FKG 2022

Gefördert werden Maßnahmen sowohl im Neubau als auch bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden. Eine Förderung ist nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München möglich, für die eine Baugenehmigung vorliegt.

Gefördert werden:
 

  • Energieberatung (unabhängige FKG-Maßnahme)
  • Einzelmaßnahmen (BEG-gekoppelt)
  • Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt)
  • Neubaustandard und Passivhaus (unabhängige FKG-Maßnahme)
  • Photovoltaik (unabhängige FKG-Maßnahme)

sowie Bonusmaßnahmen:
 

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubaustandards und Passivhaus
  • Zertifizierung Passivhaus
  • Nachwachsende Rohstoffe

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Richtlinienheft zum Förderprogramm FKG.

Standorte von der PLZ 80331 bis hin zu PLZ 81929 gehören zum Stadtgebiet München.

Anträge können stellen:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Zudem muss der Antrag immer von derjenigen Person gestellt werden, welche die Investition tätigt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Richtlinienheft zum Förderprogramm FKG.

Zuerst müssen Sie sich auf dem Förderportal registrieren. Nach der Registrierung können Sie sich im Förderportal anmelden und einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie, falls Sie sich bereits im ausgelaufenen Förderprogramm Energieeinsparung FES bereits registriert haben, müssen Sie sich im FKG nicht erneut registrieren, sondern Sie können sich mit den Anmeldedaten, welche Sie für die FES-Registrierung erhalten haben, anmelden. Dazu ist es notwendig, dass Sie die notwendigen bzw. geforderten Angaben in die jeweiligen Masken eingetragen. Mit einem Klick auf den Button »Antrag prüfen« wird der Antrag auf formale Richtigkeit geprüft. Anschließend können Sie den Antrag durch Klick auf den Button »Antrag einreichen« an die  Förderstelle senden. Umgehend bekommen Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem E-Mail Postfach und erhalten die entsprechende Information über eine Nachricht in Ihrem persönlichen Bereich auf dem Fördermittelportal.
 

Aufträge dürfen Sie erst nach der Antragstellung vergeben. Sobald Sie den Antrag Online eingereicht haben, erhalten Sie in Ihrem persönlichen Bereich im Förderportal eine Nachricht als Eingangsbestätigung. Das System prüft automatisch Ihren Antrag auf formelle Richtigkeit und reserviert für Sie die Fördermittel. Sie erhalten eine Nachricht in Ihrem persönlichen Bereich im Förderportal, dass die Mittel für Sie reserviert sind. Nach Erhalt dieser Nachricht können Sie mit den Maßnahmen beginnen.

Als Antragsdatum gilt das Datum der Online-Eingangsbestätigung. Diese finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich auf dem Fördermittelportal nachdem sie den Antrag Online eingereicht haben.

Die Stadt München gibt keine Empfehlung über einzelne Energieberater. Als neutrale Anerkennungsstelle gilt die »Deutsche Energie-Agentur (dena)«, mit ihrer Expertenliste . In Bayern bieten außerdem die »Bayerische Architektenkammer«, die »Bayerische-Ingenieurkammer-Bau« sowie der »GIH e.V.«, der Interessenverband der Gebäudeenergieberater in Bayern, Listen von Energieberatern an.

Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung der Fördermittel für die »Energetische Sanierungsberatung« die Qualifikation der / des Energieberater*in den Anforderungen der FKG-Richtlinie entspricht.

Das Bauzentrum München bietet zu vielen Themen rund um das Wohnen, Bauen und Sanieren kostenfreie halbstündige Beratungen an. Ein Kurzportrait der ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater mit ihren Qualifikationen und ihren Beratungsangeboten finden Sie auf der Webseite des Bauzentrums München.
 

Die Form zur Erstellung des Berichts der energetischen Sanierungsberatung ist frei wählbar. Wir empfehlen jedoch die Verwendung des Formats des »individuellen Sanierungsfahrplans« (iSFP). Durch die Wahl des Formats iSFP für die Erstellung des Berichts wird automatisch ein Großteil der Anforderungen nach Richtlinienheft FKG erfüllt.

In einem  zu erstellenden »FKG-Zusatzbericht« müssen dann lediglich noch folgende Aspekte dargestellt werden:

  • Begründung falls kein Anschluss an FW-Netz der SWM möglich ist.
  • Begründung falls PV-Anlage keine Option darstellt.
  • Begründung falls Solarthermie keine Option darstellt.
  • Beschreibung des logistischen sowie des ökonomischen Mehraufwands einer SSfS gegenüber einer SieZ.
  • Darstellung der CO2-Emissionen bei einer SieZ im Vergleich zu einer SSfS über die Jahre der Sanierung sowie kumuliert.

Ist bei Vorliegen einer von der BAFA geförderten Energieberatung - die vom BEG als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) anerkannt ist - oder einer vom FES geförderten Energetischen Sanierungsberatung die Förderung von Einzelmaßnahmen im FKG möglich? Bestimmungen hierzu finden Sie im Dokument Übergangsregelungen .

 

Müssen beantragte Einzelmaßnahmen im FKG so umgesetzt werden, wie im energetischen Sanierungsfahrplan des FKG beschrieben oder kann davon abgewichen werden?

Nicht förderschädlich sind folgende Abweichungen von beantragten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierungsberatung:

  • Unwesentliche inhaltliche Abweichungen der entsprechenden Maßnahme, solange der Zielstandard weiterhin erreichbar bleibt
  • Übererfüllung der entsprechenden Maßnahme
  • Änderung der Reihenfolge von Maßnahmen
  • Änderungen der zeitlichen Umsetzung von Maßnahmen

 

  • Referat für Klima- und Umweltschutz

    SG Förderprogramm Energieeinsparung

    Bayerstraße 28a

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