Bestehende Wohnungslosigkeit

Wir helfen mit sofortiger, vorübergehender Unterbringung, finanziellen Hilfen, sozialer Beratung und Vermittlung in dauerhaften Wohnraum.

Obdachlose Personen in München

Sehr geehrte Mitbürger*innen,

falls Sie auf Menschen treffen, die hilflos oder nicht mehr ansprechbar sind, verständigen Sie bitte die Polizei (110) oder/ und den Notruf (112).

Sollten Sie in der Stadt obdachlose Frauen und Männer antreffen, die sich draußen aufhalten oder im Freien nächtigen, können Sie diesen Menschen die folgenden Anlaufstellen und Angebote empfehlen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Essensangebote sowie Kleiderkammern von verschiedenen Kirchengemeinden und Klöstern in München.

Erstkontakt

Liegende Person auf Treppe
elavuk81 - Fotolia.com

Sie leben in München und sind wohnungslos?
Sie suchen eine vorübergehende Unterkunft oder eine feste Wohnung?
Sie benötigen finanzielle Hilfen?
Sie brauchen Informationen und Beratung?

Sprechen Sie in der Infothek der Abteilung Wohnungslosenhilfe und Prävention vor.
Wir klären mit Ihnen in einem ersten Gespräch Ihre Situation und vermitteln Sie dann weiter an die zuständige Stelle oder an die zuständige Sachbearbeitung.

  • Sie finden die Infothek in der Franziskanerstraße 8,
    81669 München
    Zimmer 003 bis 007
    Telefon: 089 233-40105
    E-Mail: zentralewohnungslosenhilfe.soz@muenchen.de
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
    Montag bis Donnerstag von 13 bis 15 Uhr
  • Bei Vorsprachen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

  • Außerhalb der Öffnungszeiten stehen Ihnen Notdienste zur Verfügung

Unterbringung bei bestehender Wohnungslosigkeit

Sie haben Ihre Wohnung verloren? Wir können Sie vorübergehend unterbringen und Ihnen bei der Suche nach einer neuen, dauerhaften Wohnmöglichkeit helfen.
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Finanzielle Hilfen

Voraussetzung

  • Vorliegende Erwerbsunfähigkeit, oder Rentenbezug, kein eigenes ausreichendes Einkommen, kein Vermögen
  • Sie sind vorübergehend untergebracht:
    • in einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb – Pension
    • in einem städtischen Notquartier oder Clearinghaus
    • in einem Objekt für wohnungslose Haushalte bei einem verbandlichen Träger der Wohnungslosenhilfe
    • in einer betreuten Wohngemeinschaft nach § 67 bis § 69 SGB XII.
  • Sie leben auf der Straße
  • Sie wohnen vorübergehend bei wechselnden Bekannten

Nach Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Situation (in der Regel Leistungsbezug nach dem SGB II oder XII) können Sie unter anderem folgende Leistungen beantragen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis oder EU-Freizügigkeitsbescheinigung
  • Mutterpass, falls sie schwanger sind
  • Scheidungsurteil, Sorgerechtsnachweis
  • Nachweise der Wohnungslosigkeit, zum Beispiel
    • Auszugsaufforderung
    • Räumungsurteil
    • Gerichtsvollziehermitteilung über den Zwangsräumungstermin
  • Einkommensnachweise:
    • Gehaltszettel, Lohnabrechnung, Kontoauszug
    • Nachweis über das Kindergeld,
    • Bescheide über Arbeitslosengeld (I,II), Grundsicherung, Sozialhilfe, Rente
    • Nachweise über Unterhaltszahlungen, die sie leisten müssen oder die Sie erhalten
    • Belege, Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Fahrzeugschein, Sparbuch, Depotauszug, Lebensversicherungs-Police, Nachweise über Wohnungs- oder Hausbesitz)
  • Nachweise über Ihre Schulden, zum Beispiel Kreditvertrag, Pfändungsnachweise, Eidesstattliche Versicherung)
  • Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweis über sonstige persönliche Verhältnisse
  • Nachweis über Ihre Bemühungen selber eine Wohnung, ein Hotel-, Pensions- oder Untermietzimmer zu finden

Soziale Beratung bei bestehender Wohnungslosigkeit

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Notdienste und Hilfen für Wohnungslose

Sie sind wohnungslos? Sie sind einer wohnungslosen Person begegnet, die Hilfe benötigt? Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechstellen und Notdienste in München.
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  • Sozialreferat

    Unterabteilung "Operative"