Pflegende Mitarbeiter*innen

Pflegende Mitarbeiter*innen – ein wichtiges Thema bei der Stadt München

Pflege von Angehörigen

Junge Frau mit älterer Frau im Rollstuhl

Derzeit sind ca. 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Über zwei Drittel werden in häuslicher Pflege betreut, vorwiegend von einem Familienmitglied. Zusätzlich wird von etwa 3 Millionen hilfebedürftigen Menschen ausgegangen, die ebenfalls hauptsächlich von Angehörigen unterstützt werden. Da die Lebenserwartung steigt, wird davon ausgegangen, dass auch die Zahl der Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, zunehmen wird. Schätzungen zufolge werden im Jahr 2020 rund 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig sein.

Im letzten Jahr erging daher an das Forschungsprojekt „Lanceo – Balanceorientierte Leistungspolitik“ der Auftrag, städtische Beschäftigte, die Angehörige oder pflegebedürftige Kinder betreuen, zu befragen:

  • welche Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege auftreten,
  • welche Arrangements getroffen werden und
  • welche Unterstützung durch die Dienstherrin beziehungsweise Arbeitgeberin hilfreich wäre.

Der Forschungsbericht „Die Lebens- und Arbeitssituation pflegender Angehöriger – Ergebnisse einer explorativen Befragung von Beschäftigten der Landeshauptstadt München“ liegt nun vor (Download-Link siehe unten).

Insgesamt sehen alle Befragten die Stadt München als soziale Arbeitgeberin. Gelobt wird vor allem die Arbeitsplatzsicherheit, berufliche Weiterentwicklungs- und Veränderungsmöglichkeiten innerhalb der Stadt, das umfangreiche Teilzeitangebot und die Teilzeitberatung. Aus Sicht der Befragten wäre es unter anderem hilfreich, wenn es ein breiteres und individuelleres Beratungsangebot, am besten aus einer Hand, gäbe. Außerdem wünschen sich die Befragten, dass Führungskräfte weiter für das Thema sensibilisiert werden.

Auf Basis des Forschungsberichtes wird im Personal- und Organisationsreferat der Stadt München derzeit geprüft, wie das bestehende Angebot ausgebaut werden kann. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, welche Möglichkeiten die seit 1. Januar 2012 in Kraft getretene Familienpflegezeit bietet und wie das vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebot speziell für Beschäftigte, die Angehörige pflegen, ergänzt wird.

Zum 1. Juli 2013 hat die Stadt München das Familienpflegezeit eingeführt.

Beschäftigte können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren, wobei das Gehalt nur um die Hälfte der Arbeitszeitverringerung reduziert wird. Den Aufstockungsbetrag streckt die Arbeitgeberin vor (das ist die sogenannte Pflegephase oder die Familienpflegezeit).

Im Anschluss an die Familienpflegezeit muss die Dienstkraft den Aufstockungsbetrag der Arbeitgeberin wieder zurückzahlen, indem sie für einen Zeitraum, der der Pflegephase entspricht, wieder in ihrem vor der Pflegezeit geltenden Wochenstundenmaß, aber bei weiterhin reduziertem Gehalt, arbeitet (das ist die sogenannte Nachpflegephase).

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