Bauvorhaben im Grundwasser

Für jedes Bauvorhaben, dass in das Grundwasser reicht, benötigen Sie einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Betroffene Stadtbezirke

Baumaßnahmen im Süden und Osten der Stadt sind aufgrund geologischer Gegebenheiten grundsätzlich von der Grundwasserproblematik weniger betroffen als solche im Nordwesten oder Norden.

Zu den besonders problematischen Gebieten zählen außer allen nördlichen Stadtbezirken (wie zum Beispiel Feldmoching, Allach und Untermenzing) auch die nordwestlichen Stadtbereiche (wie zum Beispiel Aubing, Langwied und Lochhausen) sowie die nordöstlichen Bezirke (wie Bogenhausen und Trudering).

Wasserrechtliche Erlaubnis

Es sollte bereits in der Planungsphase für ein neues Bauvorhaben geklärt werden, ob Gebäudeteile in das Grundwasser reichen. Dafür Überprüfung gibt es drei Messgrößen:

  • Der angenommene Höchstwert für den Grundwasserspiegel, der sogenannte Höchstgrundwasserstand (HW 1940), ist enthalten im amtlichen Lageplan, der beim Vermessungsamt (GeodatenService) angefordert werden kann.
  • Der aktuell gemessene Grundwasserstand, der beim Referat für Klima- und Umweltschutz erfragt werden kann (Link zu Grundwasserauskünften)
  • Der tiefste Punkt des Gebäudes, meist die Keller- oder Tiefgaragensohle, der aus dem Gebäudeschnittplan ermittelt werden kann.

Für Gebäude beziehungsweise Bauteile und Baugrubensicherungen (zum Beispiel Spundwände, einzelne Bohrpfähle, Bohrpfahlwände, Unterfangungen), die in das tatsächlich vorhandene Grundwasser eintauchen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich (Link zum Antrag).

Gebäude beziehungsweise Bauteile, die nur in den Höchstgrundwasserstand HW 1940 reichen, müssen bis zu dieser Höhe zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von mindestens 30 Zentimeter grundwasserdicht und auftriebssicher errichtet werden.

Bei Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten von Flüssen, Bächen oder Seen können höhere Sicherheitszuschläge erforderlich sein.

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