Barrierefreie Wahlräume

Auf der Wahlbenachrichtigung zeigen fünf Piktogramme an, ob und auf welche Weise Ihr Wahlraum und die Ausgabestellen für Briefwahlunterlagen barrierefrei sind.

Die Piktogramme kurz erläutert

Rollstuhlfahrende können den Wahlraum gut erreichen. Der Raum ist ebenerdig oder es sind Aufzüge oder Rampen vorhanden. In der Wahlkabine und außenherum gibt es genug Platz zum Rangieren.

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können den Wahlraum gut erreichen. Der Raum ist ebenerdig oder Sie können einen Aufzug oder eine Rampe benutzen. Treppen (falls vorhanden) haben mindestens einen Handlauf.

Für Sehbeeinträchtigte ist der Weg zum Wahlraum kontrastreich gestaltet. Hinweisschilder haben eine große Schrift. Die Wahlkabine ist gut ausgeleuchtet.

Es gibt Handläufe oder andere taktile Elemente auf dem Weg in den Wahlraum. Die Wahlhelfer*innen unterstützen bei Bedarf gerne.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten haben die Hinweisschilder einfache Texte oder Bilder. Die Wahlhelfer*innen unterstützen bei Bedarf gerne.

Wahlraum wechseln

In der Wahlbenachrichtigung finden Sie Informationen wie barrierefrei Ihr Wahlraum ist. Wenn dieser für Sie nicht geeignet ist oder Sie aus anderen Gründen den Wahlraum wechseln möchten, können Sie das machen.

Achtung: Sie können den Wahlraum nur innerhalb Ihres Stimmkreises wechseln.

Mehr Informationen zum barrierefreien Wählen

Hilfe für Blinde und sehbehinderte Menschen

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Weitere Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit

Die Grundlagen für die Verbesserung der Barrierefreiheit finden Sie im Stadtratsbeschluss "Kommunalwahl 2014 barrierefrei gestalten" vom 22. Januar 2014.

Dazu gehören zum Beispiel auch diese Maßnahmen:

  • Die Hinweisschilder vor und in den Wahlräumen haben zusätzlich Bilder oder Piktogramme und eine kontrastreiche, große Beschriftung. Das erleichtert allen die Orientierung.
  • Jeder Wahlraum hat mindestens eine Wahlkabine mit extra viel Platz in und um die Kabine herum. So gibt es genug Bewegungsfreiheit für Rollstuhlfahrende und Personen mit Rollator oder Kinderwagen.
  • Damit blinde Menschen eigenständig wählen können, stellt der Blinden- und Sehbehindertenbund für die meisten Wahlen kostenlose Wahlschablonen zur Verfügung. Die Wahlschablone und die dazugehörige Audio-CD machen es möglich, den Stimmzettel ohne Hilfe auszufüllen. Damit alle Wahlberechtigten diese Information bekommen, gibt es bei Wahlen, für die eine Schablone erhältlich ist, direkt auf der Wahlbenachrichtigung dazu einen Hinweis: „Hilfsmittel für blinde und sehbeeinträchtigte Personen gibt es beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund unter Telefon 089 55988-135 oder E-Mail wahlschablone@bbsb.org.“
  • Alle Schulungen für die ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen in den Wahlräumen enthalten ein Kapitel zur Barrierefreiheit und zum Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen.

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