Mitreden in der Bauleitplanung

Hier finden Sie Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren, zu denen Sie sich derzeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußern können.

Bauleitplanung Online München

Für die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu einzelnen Planungen äußern, gibt es die Plattform "Bauleitplanung Online München". Dort können Interessierte während der einmonatigen Auslegungsdauer alle Unterlagen zu einem Bebauungsplan oder einem Flächennutzungsplan einsehen und sich dazu äußern.

Hinweis: Die einzelnen Verfahren sind nur während der einmonatigen Auslegungsdauer sichtbar.

Aktuelle Bauleitplanverfahren

In Forstenried entstehen eine fünfzügige Realschule mit Sporthalle und ein Haus für Kinder.

Von 16. Januar bis 17. Februar 2026 liegen die Planungsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch aus. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die Pläne informieren und sich zum städtebaulichen Entwurf äußern.

Am 27. Januar um 18.30 Uhr findet die öffentliche Erörterungsveranstaltung in der Aula der Joseph-von-Fraunhofer-Schule in der Engadiner Straße 1 statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Unterlagen sowie Möglichkeiten zu Äußerungen und Stellungnahmen finden Sie auf der Plattform Bauleitplanung Online München und an folgenden Auslegungsorten:

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28a), Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr

  • Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 11, Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (089) 233-39888)

  • Stadtbibliothek Fürstenried, Berner Straße 4, Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 15 Uhr (Bitte informieren Sie sich unter muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter (089) 233-772418 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten der Stadtbibliothek.)

Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte zum Bebauungsplan unter (089) 233-25217 während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Freitag von 9.30 Uhr bis 12 Uhr sowie per E-Mail unter plan.ha2-63p@muenchen.de zur Verfügung.

Auskünfte zum Flächennutzungsplan erhalten Sie unter (089) 233-26089 während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Freitag von 9.30 Uhr bis 12 Uhr sowie per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de.

Mehr Infos zum Projekt

An der Fritz-Schäffer-Straße 9 in Neuperlach soll ein neuer Stadtbaustein mit zirka 325 Wohnungen entstehen.

Von 23. Januar bis 24. Februar 2026 liegen die Planungsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch aus. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die Pläne informieren und sich zum städtebaulichen Entwurf äußern.

Am 11. Februar um 19 Uhr findet die öffentliche Erörterungsveranstaltung im Pfarrsaal St. Stephan in der Lüdersstraße 12 statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Unterlagen sowie Möglichkeiten zu Äußerungen und Stellungnahmen finden Sie auf der Plattform Bauleitplanung Online München und an folgenden Auslegungsorten:

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28a), Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr
  • Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33, Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (089) 233-63500)
  • Stadtbibliothek Neuperlach, Charles-de-Gaulle-Straße 2a, Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 15 Uhr (Bitte informieren Sie sich unter muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter (089) 233-772429 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten der Stadtbibliothek.)

Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte zum Bebauungsplan unter (089) 233-23770 während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 15 Uhr und Freitag von 9.30 bis 12 Uhr sowie per E-Mail unter plan.ha2-31p@muenchen.de zur Verfügung.

Mehr Infos zum Projekt

Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/46 Fasangartenstraße (südlich), Kreuzbichlweg (östlich), Stadtgrenze (nördlich)

Von 20. Januar bis 20. Februar 2026 sind die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (vereinfachtes Verfahren) unter Bauleitplanung Online München einsehbar. Zusätzlich können sie in diesem Zeitraum beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag bis Freitag, 6 bis 18 Uhr, eingesehen werden.

Auskünfte erhalten Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 31, Zimmer 330, Tel. 01525 7986325. Es wird um vorherige telefonische Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de gebeten.

Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich I/49 Meindlstraße (westlich)

Von 20. Januar bis 20. Februar 2026 sind die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (vereinfachtes Verfahren) unter Bauleitplanung Online München einsehbar. Zusätzlich können sie in diesem Zeitraum beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag bis Freitag, 6 bis 18 Uhr, eingesehen werden.

Auskünfte erhalten Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 31, Zimmer 330, Tel. 01525 7986325. Es wird um vorherige telefonische Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de gebeten.

Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich I/45 Bergmannstraße (östlich)

Von 20. Januar bis 20. Februar 2026 sind die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (vereinfachtes Verfahren) unter Bauleitplanung Online München einsehbar. Zusätzlich können sie in diesem Zeitraum beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag bis Freitag, 6 bis 18 Uhr, eingesehen werden.

Auskünfte erhalten Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 31, Zimmer 330, Tel. 01525 7986325. Es wird um vorherige telefonische Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de gebeten.

Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/48 Auenbruggerstraße (nördlich)

Von 20. Januar bis 20. Februar 2026 sind die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (vereinfachtes Verfahren) unter Bauleitplanung Online München einsehbar. Zusätzlich können sie in diesem Zeitraum beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag bis Freitag, 6 bis 18 Uhr, eingesehen werden.

Auskünfte erhalten Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 31, Zimmer 330, Tel. 01525 7986325. Es wird um vorherige telefonische Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de gebeten.

Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich I/46 Imma-Mack-Weg (südlich), Franz-Prüller-Straße (östlich), Quellenstraße (westlich)

Von 20. Januar bis 20. Februar 2026 sind die Unterlagen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (vereinfachtes Verfahren) unter Bauleitplanung Online München einsehbar. Zusätzlich können sie in diesem Zeitraum beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag bis Freitag, 6 bis 18 Uhr, eingesehen werden.

Auskünfte erhalten Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 31, Zimmer 330, Tel. 01525 7986325. Es wird um vorherige telefonische Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de gebeten.

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Momentan finden keine Auslegungen statt.

Allgemeine Informationen zu Planfeststellungsverfahren

Definition

Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Betroffene Bürger*innen, aber auch Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist hauptsächlich an Infrastrukturverfahren wie dem Neubau oder der Sanierung von S-Bahn, U-Bahn, Trambahnlinien, Bahnhöfen und Haltestellen beteiligt.

Planungsphase

Der Vorhabenträger erstellt Pläne und Untersuchungen. Vorhabenträgerin ist zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Münchner Verkehrsgesellschaft.

Anhörungsverfahren

Einreichen der Planunterlagen

Der Vorhabenträger reicht die Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde ein - in der Regel ist das die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Landeshauptstadt München informiert im Amtsblatt und im Internet, wo und wann sie die Unterlagen für die Bürger*innen im Auftrag der Anhörungsbehörde zur Einsichtnahme auslegt. Die Auslegung dauert einen Monat. Auch in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur wird auf die Auslegung hingewiesen. Hier geht es zu den Bekanntmachungen im Internet.

Einwendungen

Von der Planung betroffene Bürger*innen haben die Möglichkeit, bei der Anhörungsbehörde bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen vorzubringen. Die Kontaktdaten sind in der Bekanntmachung zu finden. Alternativ können Einwendungen auch bei der Landeshauptstadt München vorgebracht werden, die diese an die Anhörungsbehörde weiterleitet.

Erörterungstermin

Gegebenenfalls lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin: Dort werden die Einwendungen der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (beispielsweise der Landeshauptstadt München oder von Naturschutzverbänden) behandelt und versucht, im Dialog eine Lösung zu finden. Das Ergebnis wird protokolliert und fließt in die abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde ein, die für diese empfehlenden Charakter hat. Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Genehmigung

Planfeststellungsbeschluss

Die Planfeststellungsbehörde erlässt nach Prüfung der Unterlagen und Abwägung aller Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird nach Bekanntmachung in den Medien für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.

Klagemöglichkeit

Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der Klage.

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Kontakt

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