Mitreden in der Bauleitplanung

Hier finden Sie Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren, zu denen Sie sich derzeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußern können.

Bauleitplanung Online München

Für die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu einzelnen Planungen äußern, gibt es die Plattform "Bauleitplanung Online München". Dort können Interessierte während der einmonatigen Auslegungsdauer alle Unterlagen zu einem Bebauungsplan oder einem Flächennutzungsplan einsehen und sich dazu äußern.

Hinweis: Die einzelnen Verfahren sind nur während der einmonatigen Auslegungsdauer sichtbar.

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Von 5. Juli bis einschließlich 6. August 2024 findet die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches statt.

Die Unterlagen liegen in diesem Zeitraum im Referat für Stadtplanung und Bauordnung aus. Sie sind auch unter bauleitplanung.muenchen.de einsehbar. 

Alle Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Von 9. Juli bis einschließlich 9. August 2024 findet die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches statt.

Die Unterlagen liegen in diesem Zeitraum im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071, von Montag mit Freitag von 6 bis 18 Uhr aus. Ein barrierefreier Eingang befindet sich an der Ostseite des Gebäudes (Blumenstraße 28a). Für Auskünfte zum Bebauungsplan stehen Mitarbeiter*innen des Referats telefonisch unter 233-23221 und per E-Mail an  plan.ha2-21v@muenchen.de zur Verfügung. Die Unterlagen sind auch unter bauleitplanung.muenchen.de einsehbar. 

Alle Informationen zum Projekt finden Sie hier.

In Haidhausen soll die Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften wirksam geregelt werden. Jetzt beginnt die Beteiligungsphase für den Bebauungsplan Nr. 2171. Für den Bereich Kirchen-, Spicheren-, Orleans-, Balan-, Rabl-, Franziskaner-, Stein-, Kellerstraße, Innere Wiener Straße, Sckellstraße, Max-Planck-Straße und Schloßstraße plant der Stadtrat eine Teiländerung der bestehenden Bebauungspläne 917, 1170, 1486, 1632 und 1707.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen liegen von 10. Juli bis einschließlich 12. August 2024 im Referat für Stadtplanung und Bauordnung aus. Sie sind in dem Zeitraum auch unter bauleitplanung.muenchen.de einsehbar.

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Ortsübliche Bekanntmachung

über den Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Neubau S-Bahn-Werk München-Langwied (Geschäftszeichen: 65142-651pph/010-2023#001)

Das Eisenbahn-Bundesamt führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das genannte Bauvorhaben gemäß § 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) einen Erörterungstermin durch.

  1. Der Erörterungstermin findet am 19. Juli 2024 ab 9.30 Uhr im Eisenbahn-Bundesamt, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, im Besprechungsraum im Erdgeschoss statt.
  2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bitte bringen Sie die Einladung zum Erörterungstermin und ein Ausweisdokument mit.
  3. Der Einlass wird jeweils eine halbe Stunde vor Beginn des Erörterungstermins gewährt.
  4. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.
  5. Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
  6. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  7. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter http://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise
  8. Diese Bekanntmachung sowie weitere Informationen sind auch auf der Internetseite eba.bund.de zu finden.

München, 3. Juni 2024
Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über den Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Haltestelle Nr. 6 München-Pasing Nordbahnsteig, Neubau Mittelbahnsteig im Bahnhof München-Pasing, Änderung der Eisenbahnstrecken 5503/5522/5524 im Bahnhof München-Pasing, Bahn-Kilometer 5,556 bis 9,123 der Strecke 5503 München-Augsburg in München (Geschäftszeichen: 65148-651ppi/009-2022#011)

Das Eisenbahn-Bundesamt führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das genannte Bauvorhaben gemäß § 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) einen Erörterungstermin durch.

  1. Der Erörterungstermin findet am 25. Juli 2024 von 9 bis ca. 17 Uhr im Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11 in 80335 München, im Besprechungsraum im Erdgeschoss, statt.
  2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bitte bringen Sie die Einladung zum Erörterungstermin und ein Ausweisdokument mit.
  3. Der Einlass wird eine halbe Stunde vor Beginn des Erörterungstermins gewährt.
  4. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.
  5. Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
  6. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  7. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter eba.bund.de/datenschutzhinweise.
  8. Diese Bekanntmachung sowie weitere Informationen sind auch auf der Internetseite www.eba.bund.de zu finden.                                                                                                                                                                                        

Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
10. Juli 2024

Allgemeine Informationen zu Planfeststellungsverfahren

Definition

Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Betroffene Bürger*innen, aber auch Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist hauptsächlich an Infrastrukturverfahren wie dem Neubau oder der Sanierung von S-Bahn, U-Bahn, Trambahnlinien, Bahnhöfen und Haltestellen beteiligt.

Planungsphase

Der Vorhabenträger erstellt Pläne und Untersuchungen. Vorhabenträgerin ist zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Münchner Verkehrsgesellschaft.

Anhörungsverfahren

Einreichen der Planunterlagen

Der Vorhabenträger reicht die Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde ein - in der Regel ist das die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Landeshauptstadt München informiert im Amtsblatt und im Internet, wo und wann sie die Unterlagen für die Bürger*innen im Auftrag der Anhörungsbehörde zur Einsichtnahme auslegt. Die Auslegung dauert einen Monat. Auch in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur wird auf die Auslegung hingewiesen. Hier geht es zu den Bekanntmachungen im Internet.

Einwendungen

Von der Planung betroffene Bürger*innen haben die Möglichkeit, bei der Anhörungsbehörde bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen vorzubringen. Die Kontaktdaten sind in der Bekanntmachung zu finden. Alternativ können Einwendungen auch bei der Landeshauptstadt München vorgebracht werden, die diese an die Anhörungsbehörde weiterleitet.

Erörterungstermin

Gegebenenfalls lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin: Dort werden die Einwendungen der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (beispielsweise der Landeshauptstadt München oder von Naturschutzverbänden) behandelt und versucht, im Dialog eine Lösung zu finden. Das Ergebnis wird protokolliert und fließt in die abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde ein, die für diese empfehlenden Charakter hat. Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Genehmigung

Planfeststellungsbeschluss

Die Planfeststellungsbehörde erlässt nach Prüfung der Unterlagen und Abwägung aller Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird nach Bekanntmachung in den Medien für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.

Klagemöglichkeit

Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der Klage.

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