Alarmübertragungs- und Brandmeldeanlagen
Hier finden Sie Ansprechpartner*innen und Dokumente rund um Alarmübertragungs- und Brandmeldeanlagen.
Anschlussbedingungen
Durch die Anschlussbedingungen der Branddirektion München für Brandmeldeanlagen (AB-BMA) wird die Alarmorganisation, unter Berücksichtigung der standortspezifischen Gegebenheiten, geregelt. Dies dient der Schaffung einheitlicher Betriebsbedingungen, um eine effiziente Alarmverfolgung durch die Feuerwehr im Interesse der Betreibenden von Brandmeldeanlagen sicherzustellen.
Um den Sachverständigen, Errichtern, Fachplanern und Betreibenden von Brandmeldeanlagen eine Grundlage für den Anschluss und den Betrieb von Brandmeldeanlagen in der Landeshauptstadt München zu geben, wurden Anschlussbedingungen (AB-BMA) für die Einrichtung und den Betrieb von baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen erarbeitet.
Aktuelle Hinweise
Wichtiger Hinweis
Zum 01. März 2024 ändern sich die Abläufe zur Aufschaltung einer baurechtlich geforderten Brandmeldeanlage BMA auf die Leitstelle der Feuerwehr München. Die größte Änderung betrifft die Teilschritte „Montage“ und „Abnahme“.
Die bis dato getrennt voneinander stattfindenden Termine für die Montage der Übertragungseinrichtung mit späterer Abnahme der BMA werden durch die technische Inbetriebsetzung der Alarmübertragungsanlage AÜA abgelöst.
Im Rahmen der technischen Inbetriebsetzung der AÜA werden nur noch die Komponenten der Brandmeldeanlage in Verbindung mit der Wirksamkeit der AÜA überprüft.
Darüber hinaus wird die wesentliche Änderung oder Erweiterung einer Brandmeldeanlage ab dem 01. März 2024 ausschließlich durch die Eigentümer des Objektes gegenüber dem Sachgebiet Kundendienst AÜA angezeigt. Eine erneute Abnahme der BMA vor Ort findet nicht mehr statt.
Feuerwehrschlüsseldepot
Der ungehinderte und gewaltfreie Zugang zu allen mit Brandmeldern bzw. selbstständigen Löschanlagen geschützten Räumen ist bei Brandalarm rund um die Uhr von den Betreibenden der Brandmeldeanlage sicherzustellen.
Diese Forderung kann auch durch den Einsatz eines Feuerwehrschüsseldepots (FSD 3) und ggf. zusätzliche Aufbewahrungssysteme (z. B. Feuerschlüsselkasten, Systeme zum Schlüsselmanagement, etc.) umgesetzt werden.
Feuerwehrlaufkarten
Damit die Einsatzkräfte die ausgelösten Melder auffinden können, sind Feuerwehrlaufkarten erforderlich.
Die grundlegenden Anforderungen werden in der AB-BMA beschrieben und als Hilfestellung für die Erstellung kann eine Auswahl von Musterlaufkarten und die Meldergruppenübersicht dienen.
Leistungen und Ansprechpartner*innen
Die Abteilung Einsatzvorbeugung besteht aus mehreren Unterabteilungen (unter anderem Brandschutzprüfung und Kontrolle), welche im Rahmen der Baugenehmigungsphase sowie der bereits genutzten Gebäude Festlegungen trifft und Anforderungen stellt.
Brandschutzprüfung
Die Beratungsleistungen der Brandschutzprüfung umfassen die nachfolgenden Bereiche.
Festlegung des Umfangs der Ausführung hinsichtlich:
- Positionierung der Erstanlaufstelle der Feuerwehr / Brandmelderzentrale (BMZ) und ggf. Stellungnahme hierzu
- Lage der Blitzleuchte sowie des Feuerwehrschlüsseldepots FSDw und Zugänglichkeit zum Objekt
- Anzahl und Position von Feuerwehrhilfsmittel (z. B. Leitern, Plattenheber und dgl.)
- Objektschließung (z. B. Anzahl Schlüsselsätze, elektrische Systeme)
- Erfordernis einer Objekt- bzw. Gebäudefunkanlage
- Teilinbetriebnahme
Ausführungsberatung bei einsatztaktischen Belangen:
- Feuerwehrzufahrt
- Erstinformationsstelle / BMZ
- Löschanlagen
- Entrauchungstableau
- Anzahl und Ausführung der Laufkarten
Kontakt Brandschutzprüfung
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, Einsatzvorbeugung
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
Tel. 089/2353-44444
E-Mail: bfm.brandschutzpruefung@muenchen.de
Feuerbeschau
Die Leistungen der Feuerbeschau umfassen:
- Die Kontrolle der Objekte mit BMA im laufenden Betrieb auf Betriebssicherheit und Wirksamkeit
- Überwachung der Mängelabstellung
- Bearbeitung von Stilllegungen eines Anschlusses
- Bearbeitung von Anfragen zur zeitlich begrenzten Abschaltung einer brandschutztechnischen Einrichtung
- Siegelung von Feuerwehr-Zufahrten
Kontakt Feuerbeschau
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, Einsatzvorbeugung
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
Tel. 089/2353-44444
E-Mail: bfm.feuerbeschau@muenchen.de
Das Sachgebiet Kundendienst AÜA, IT 35, ist Ihr Ansprechpartner für technische Fragestellungen rund um die Inbetriebsetzung und den fortlaufenden Betrieb der Alarmübertragungsanlagen im Gebiet der Landeshauptstadt München.
Die Leistungen umfassen die folgenden Bereiche:
- Beratungsleistungen zum Antragsverfahren und den Anschlussbestimmungen
- Begleitung der Inbetriebsetzung einer AÜA
-
Funktionsprüfung im Rahmen der technischen Inbetriebsetzung der AÜA
-
Die Hinterlegung der Objektschließung im FSD und ggf. zusätzliche Aufbewahrungssystemen
-
Die Durchführung von Servicedienstleistung im Zusammenhang mit dem FSD und ggf. weiteren Aufbewahrungssystemen
- Die Sicherstellung des Betriebes der AÜA und Überwachung der Betriebszustände
- Die Durchführung von Schaltungen an der AÜA
- Freigabe der Wartungsschlüssel zur Feuerwehr-Schließungen Typ München für Objekte mit einer BMA
- Die Unterweisung bzw. Belehrung der Mitarbeiter*innen von BMA-Fachfirmen im Zusammenhang mit der Beantragung von Schaltungen an der ÜE
Kontakt
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion
KVR-IV-BD IT35
Einsatz-Informations- und Kommunikationstechnik
Sachgebiet Kundendienst Alarmübertragungsanlagen (AÜA)
An der Hauptfeuerwache 8
Telefon: 089/2353-93112
E-Mail: bfm.brandmeldeanlagen.kvr@muenchen.de
Erreichbarkeiten Kundendienst Alarmübertragungsanlagen
E-Mail: bfm.brandmeldeanlagen.kvr@muenchen.de
Service-Telefon-Kundenbetreuung:
089/2353-93112 Durchwahl 4
Mo-Do: von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag und Faschingsdienstag: von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Service-Telefon-Wartungsplatz:
089/2353-93112 Durchwahl 5
Mo-Do: von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag und Faschingsdienstag: von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr