Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.
Verweigert bei unverheirateten Eltern ein Elternteil die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung, kann das Familiengericht auf Antrag des anderen Elternteils den Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann vom zuständigen Jugendamt aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten (sogenannte Negativbescheinigung oder Negativattest).
Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt? Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“. Gleiches gilt unter besonderen Voraussetzungen während der ersten drei Lebensjahre des Kindes für dessen betreuenden Elternteil.
Volljährige, die ihren Unterhaltsbedarf nicht voll aus eigenen Mitteln decken können, können einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen haben
Informationen und Ratgeber
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