Wenn Sie von der Vertretung Ihres Kindes ausgeschlossen sind, kann das Stadtjugendamt wegen Anfechtung der Vaterschaft zum Ergänzungspfleger bestellt werden.
Wenn Sie die Zustimmung der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung für die Anerkennung der Vaterschaft benötigen, können Sie hier einen Antrag stellen.
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.
Volljährige, die ihren Unterhaltsbedarf nicht voll aus eigenen Mitteln decken können, können einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen haben
Informationen und Ratgeber
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