Rechtsberatung zu Unterhaltsfragen

Informationen, Unterstützung und Beratung für Alleinerziehende rund um die Themen Unterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt.

Allgemeine Informationen

Rechtsberatung Alleinerziehender zu Unterhaltsansprüchen (nicht Ehegattenunterhalt)

Wenn Sie alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater sind und/ oder alleinsorgeberechtigt sind, haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes.

Wenn Sie nicht mit der Mutter, dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind, haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche (Betreuungsunterhalt).

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind, haben Sie nach Geburt Ihres Kindes Anspruch auf Beratung und Unterstützung, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

Ähnliche Artikel