Bürgerservice-Suche
30 Ergebnisse für "Wasser"
Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten
Für die Versickerung von Regenwasser in den Boden in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Brauchwasserbrunnen
Wenn Sie Grundwasser für Brauchwasserzwecke nutzen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Wasserrechtlich genehmigungspflichtige Bohrungen
Bohrungen durch Grundwasser schützende Schichten, mehrere Grundwasserstockwerke oder in unter Druck stehendes Wasser, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser
Wenn Sie bei einem Bauvorhaben in das Grundwasser eingreifen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten
Für das Errichten oder Erweitern von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Zulassen von Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten
Für bestimmte Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Zulassung erforderlich.
Wasserrechtliche Erlaubnis - Genehmigung von Anlagen an Gewässern
Wenn eine Anlage bis 60 Meter an, in, über oder unter einem Gewässer gebaut, geändert oder stillgelegt wird, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nötig.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW
Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Kühlanlage betreiben und dabei Grundwasser über Brunnen entnehmen oder versickern, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW
Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt und damit Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Wasserrechtliche Erlaubnis – Erdwärmesonde/ Erdwärmekollektor
Für den Bau einer Erdwärmeanlage (Sonde, Kollektor, Körbe oder ähnliches) mit Grundwasserberührung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Anzeige für einen Gartenbrunnen
Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, um mit Grundwasser Ihren privaten Garten zu bewässern, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen.
Anzeige zum Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe
Die Inbetriebnahme oder Änderung von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe verwenden oder lagern, muss mindestens sechs Wochen vorher angezeigt werden.
Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Wasserrechtliche Eignungsfeststellung
Für bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss vor Errichtung oder wesentlicher Änderung eine Eignungsfeststellung beantragt werden.
Betreiberwechsel bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wenn sich der Betreiber einer nach § 46 AwSV prüfpflichtigen Anlage ändert, muss dies angezeigt werden.
Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser
Bohrungen, die so tief in den Boden reichen, dass sie auf Grundwasser treffen könnten sind anzeigepflichtig und benötigen in manchen Fällen eine Erlaubnis
Beratung zum Ökologischen Kriterienkatalog
Wenn Sie auf einem städtischen Grundstück bauen wollen, müssen Sie den ökologischen Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München einhalten. Wir beraten Sie dazu.
Beendigung der Ersatzpflanzung
Wenn Sie einen Baum gefällt haben, könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.
Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete
Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden
Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.
Hygiene-Überwachung der Bäder
Das Gesundheitsreferat überwacht in den öffentlichen und gewerblichen Schwimmbädern im Stadtgebiet die Beckenwasserqualität und allgemeine hygienische Anforderungen.
Grundwasserauskünfte
Hier finden Sie die Ansprechpersonen, wenn Sie offizielle Auskünfte über das Münchner Grundwasser sowie geologische und hydrogeologische Daten benötigen.
Verunreinigte oder beschädigte Brunnen
Wenn Sie Fragen zu städtischen Brunnen haben oder technische Probleme und Störungen melden wollen, dann wenden Sie sich gerne an uns.
Strom, Gas und Wasser von den Stadtwerken
Wenn Sie neu nach München gezogen sind, können Sie sich online bei den Stadtwerken München für M-Strom und M-Erdgas anmelden.
Hausanschluss – Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser
Fachgerechte Versorgung mit Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser: Der Netzbetreiber führt die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses durch.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Für Leistungsberechtigte, Auszubildende und Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich.
Arbeitsbeginnanzeige Grundstücksentwässerung
Wenn Sie Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen vornehmen wollen, sind diese vor Baubeginn von der ausführenden Firma bei der Stadtentwässerung anzumelden.
Verkauf von Brennholz
In den städtischen Forsten können Sie Brennholz sägen und selbst gewinnen. Wir bieten kein ofenfertiges Brennholz an, Sie müssen es selbst abholen und schneiden.