Bürgerservice-Suche

15 Ergebnisse für "Verstossen"

Verstöße gegen die Schulpflicht

Wer gegen die Schulpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot

Im Stadtgebiet München ist das Füttern von Stadttauben (verwilderten Haustauben) verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können Sie bei uns angezeigen.

Verstöße gegen die Schulpflicht – Beratung für Schulen

Bei Schulpflichtverletzungen berät die Bußgeldstelle Schulen bei der Durchführung von Bußgeldverfahren.

Halten von gefährlichen Tieren

Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.

Fischereiaufseher - Bestätigung von Fischeraufsehern

Wir können auf Antrag von Fischereiberechtigten, Fischereipächtern oder Fischereigenossenschaften einen Fischereiaufseher bestätigen.

Schwarzarbeit

Wir überwachen, ob die notwendige Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte vorliegt und ob eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgt ist.

Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) einsehen möchten, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei eine Auskunft erhalten.

Politische Plakatierungen melden

Wenn Sie unzulässig oder verkehrsgefährdend angebrachte politische Plakatierungen im Stadtgebiet sehen, können Sie diese hier melden.

Belegungsverstöße bei geförderten Wohnungen

Melden Sie uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass geförderte Wohnungen nicht in rechtmäßiger Weise genutzt werden oder ein Belegungsverstoß vorliegt.

Anmeldung eines Hundes

Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach München umziehen, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden.