Bürgerservice-Suche
30 Ergebnisse für "Meldedat"
Zweitwohnungsteuer
Wenn Sie oder Familienangehörige neben Ihrer Hauptwohnung weitere Wohnungen in München nutzen, müssen Sie Zweitwohnungsteuern zahlen.
Befreiung von der Zweitwohnungsteuer
Wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte vor zwei Jahren unter 29.000 Euro lag, können Sie sich für das aktuelle Jahr von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen.
Haushaltsbescheinigung
Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung der auf dem Formular eingetragenen Meldedaten Ihrer Familienangehörigen.
Beglaubigung von Unterschriften
Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.
Übermittlungssperre
Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen.
Beglaubigung von bis zu 5 Dokumenten
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Ausweisdokumente – Familie
Sie sind eine Familie und brauchen neue Reisepässe oder Personalausweise? Dies können Sie im Rahmen einer gemeinsamen Vorsprache erledigen.
Wohnsitzanmeldung – Familie
Wenn Sie als Familie nach München ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen anmelden – auch wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen.
Vorläufiger Reisepass
Brauchen Sie sofort einen Reisepass und würde selbst das Expressverfahren zu lange dauern, können Sie in dringenden Fällen einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Änderung der Personendaten im Melderegister
Nach einer Heirat, Scheidung oder Namensänderung im Ausland haben sich Ihre Personendaten geändert. Dies müssen Sie ins Melderegister eintragen lassen.
Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Verlust oder Diebstahl Personalausweis
Wenn Ihnen der Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.
Widerruf der Verlust- oder Diebstahlanzeige von Personalausweis oder Reisepass
Wenn Ihr verlorener oder gestohlener Personalausweis oder Reisepass wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.
Personalausweis
Als deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab einem Alter von 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Abholung Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
Bevor Sie für sich oder andere Personen einen Personalausweis oder/und Reisepass oder eID-Karte abholen, müssen Sie folgendes wissen.
Adressaufkleber und Chipaktualisierung für Personalausweis, Reisepass und eAT
Wenn Sie bereits Ihren neuen Wohnsitz angemeldet haben, die Adresse in Ihrem Ausweisdokument jedoch noch nicht aktualisiert wurde, können Sie dies hier nachholen.
Einschalten eID-Funktion oder Änderung der PIN
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren oder die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte neu setzen.
Wohnsitzanmeldung
Wenn Sie nach München ziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden – auch bei einer Ummeldung innerhalb der Stadt. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.
Reisepass
Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.
Wohnsitz abmelden
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie sich abmelden.
Verlust oder Diebstahl Reisepass
Wer in München seinen Hauptwohnsitz hat, muss den Verlust oder Diebstahl seines Reisepasses beim Bürgerbüro melden.
Kirchenaustritt
Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären.
Namensänderung
Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.
Kirchenaustrittsbescheinigung
Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind und dies gegenüber einer Behörde beweisen müssen, benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt.
Anpassung des Geschlechtseintrags und Vornamens (Selbstbestimmungsgesetz)
Ihr amtlich eingetragenes Geschlecht entspricht nicht Ihrer Persönlichkeit? Dann können Sie bestimmen, wie Ihr Geschlecht und ihr Vorname zukünftig angegeben werden.
Auskunftssperre
Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.
Namensänderung im Führerschein
Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.