Dienstleistungsfinder
22 Ergebnisse für "Gefährlich"
Vorfälle mit gefährlichen Hunden
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.
Halten von gefährlichen Tieren
Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.
Negativzeugnis für Kampfhunde
Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.
Abfallerzeugernummer
Wenn bei nachweispflichtigen Abfallerzeugern jährlich mindestens zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen sie eine Abfallerzeugernummer.
Genehmigung Amalgamabscheider
Betreiben Sie eine Zahnarztpraxis, so dürfen keine als gefährlich eingestuften Flüssigkeiten oder Stoffe in die städtische Entwässerungseinrichtung geleitet werden.
Kurzzeitkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal 6 Tage.
Eichenprozessionsspinner-Befall melden
Die Gifthärchen der Eichenprozessionsspinner-Raupen können zu allergischen Reaktionen führen. Wir beraten Sie bei einem Baumbefall im Stadtgebiet.
Beratung und Information zu Stadttauben
Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal sechs Tage.
Handeln und Makeln mit Abfällen
Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln möchte, benötigt eine abfallrechtliche Erlaubnis.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Antrag
Industrieanlagen, die starke Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder gefährliche Stoffe verwenden, brauchen eine Genehmigung.
Anzeige von abfallrechtlichen Missständen
Wenn Sie bemerken, dass Abfälle (auch Schrott-Kfz) unzulässig behandelt, gelagert oder abgelagert werden, dann melden Sie dies bitte der Umweltbehörde.
Versteigerung von Fundsachen
Das Fundbüro führt öffentliche Versteigerungen von nicht abgeholten Fundsachen durch. Die Versteigerungen werden online oder in Präsenz durchgeführt.
Winterdienst und Schneeräumung
Innerhalb des Mittleren Ringes und im Kern von Pasing räumt und streut der städtische Winterdienst. Andernorts haben die Grundstückseigentümer*innen Räumpflicht.
Gewerbliche Abfallsammlungen und -beförderungen
Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt hierzu grundsätzlich eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis.
Verkauf von Brennholz
In den städtischen Forsten können Sie Brennholz sägen und selbst gewinnen. Wir bieten kein ofenfertiges Brennholz an, Sie müssen es selbst abholen und schneiden.
Erlaubnis für Straßenmusik und Straßenkunst
Straßenkünstler*innen benötigen in der Münchner Fußgängerzone und in anderen Innenstadt-Bereichen für ihre Darbietung eine Genehmigung.
Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen
Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.
Veranstaltungserlaubnis – Öffentliche Straßen und Plätze
Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen organisieren will, benötigt dazu eine Erlaubnis.