Bürgerservice-Suche
25 Ergebnisse für "Eid"
Verlust oder Diebstahl eID-Karte
Wenn Ihnen die eID-Karte verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.
Widerruf Verlust oder Diebstahl der eID-Karte
Wenn Ihre verlorene oder gestohlene eID-Karte wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.
eID-Karte (EU/EWR)
Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.
Einschalten eID-Funktion oder Änderung der PIN
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren oder die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte neu setzen.
Einschalten der eID-Funktion oder Änderung der PIN – Elektronischer Aufenthaltstitel
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) aktivieren oder die PIN neu setzen.
Abholung Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
Bevor Sie für sich oder andere Personen einen Personalausweis oder/und Reisepass oder eID-Karte abholen, müssen Sie folgendes wissen.
Angleichung des Namens an das deutsche Recht
Mit der Angleichung können Sie einen nach ausländischem Recht erworbenen Namen an die Regeln des deutschen Namensrechts anpassen.
Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, elektronischer Reiseausweis
Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder elektronischen Reiseausweis abholen möchten, benötigen Sie einen Termin.
Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG
Für längere Auslandsaufenthalte brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.
Verlust von Aufenthalts- oder Ausweisdokumenten
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder andere Dokumente verloren haben oder diese gestohlen wurden, können Sie hier den Verlust melden.
Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.
Verlust oder Diebstahl Personalausweis
Wenn Ihnen der Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.
Gewerbe-Abmeldung
Wenn Sie Ihr Gewerbe in München aufgeben, melden Sie es hier ab.
Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung
Benötigen Sie eine neue Ausfertigung Ihrer Gewerbemeldungen für München, können Sie bei uns eine Zweitschrift beantragen.
Gewerbe-Ummeldung
Wenn Sie Änderungen an Ihrem bestehenden Gewerbe vornehmen, melden Sie Ihr Gewerbe hier um.
Direktversand von Ausweisdokumenten
Beim Direktversand wird das beantragte Ausweisdokument nach Produktion durch die Bundesdruckerei direkt an den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person versandt.
Gewerbe-Anmeldung
Wenn Sie gewerbliche Tätigkeiten in München ausüben, melden Sie Ihr Gewerbe hier an.
Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens
Wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) umschreiben.
Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München
Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.
Erneute Anmeldung eines Fahrzeugs
Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet ist und nun wieder zugelassen werden soll, sind Sie hier richtig.
Meldebescheinigung
Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.
Anmeldung fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung
Damit Fahrzeuge (auch Anhänger) im Straßenverkehr fahren dürfen, müssen diese zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben.
Saisonkennzeichen
Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können für einen zuvor festgelegten Zeitraum im Jahr ein Saisonkennzeichen erhalten.
Aufenthaltserlaubnis – Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Wenn Sie vor dem Ukraine-Krieg flüchten, können bis zu 90 Tage nach Ihrer Einreise ohne Visum in Deutschland bleiben. Danach brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.