Bürgerservice-Suche
19 Ergebnisse für "Arbeitsplatz"
Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche
Die Arbeitsplatzsuche ist für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Arbeitsvermittlung
Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, unterstützende Angebote der aktiven Arbeitsförderung.
Aufenthaltserlaubnis – Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte aus dem Ausland zur akademischen Beschäftigung.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in
Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte
Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.
Arbeitserlaubnis – Änderung der Nebenbestimmungen
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, brauchen Sie dafür eine Genehmigung der Ausländerbehörde.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.
Verpflichtungserklärung abgeben
Wenn Sie eine Person, die ein Visum braucht, zu Besuch einladen oder ihr einen langen Aufenthalt ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben
Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige
Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?
Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung oder Weiterbildung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie zur Berufsausbildung oder Weiterbildung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, erhalten Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Au-pair
Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.