Dienstleistungsfinder
14 Ergebnisse für "Keis"
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.
Daueraufenthaltsbescheinigung – EU- und EWR-Bürger*innen
Wenn Sie sich als EU/ EWR-Bürger*in seit 5 Jahren freizügigkeitsberechtigt hier aufhalten, können Sie eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen.
Einbürgerung
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen mit einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit auch durch eine Erklärung erwerben.
Familiennachzug zu EU-Bürger*innen und Staatsangehörigen aus Norwegen, Island, Liechtenstein
Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Wenn Sie neben der deutschen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.