Widerspruch gegen die Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung

Wollen Sie Widerspruch gegen Ihre Kranken-, Unfall-, Pflegeversicherung oder Schwerbehinderung einlegen, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Beschreibung

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

  • zum erlassenen Bescheid des jeweiligen Versicherungsträgers, einschließlich dessen Überprüfung
  • zu weiteren möglichen Rechtsmitteln gegen Bescheide Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung und zum Schwerbehindertenrecht
  • zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen, einschließlich der Widerspruchsaufnahme
  • zur Beantragung von Akteneinsicht

Gerne prüfen wir vorab den Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
  • Zur Aufnahme des Widerspruchs ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da wir Ihre Unterschrift benötigen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Leistungsbescheid oder andere Feststellungsbescheide
  • Weitere Nachweise zur Begründung des Widerspruchs (soweit vorhanden)
  • Wenn Sie selbst nicht kommen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die gewünschten Auskünfte oder Unterlagen erhalten und Widerspruch einlegen.
Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Ähnliche Leistungen

Kriegsopferfürsorgeleistungen

Die Leistungen dienen dem Ausgleich von gesundheitlichen Beschädigungen infolge von Krieg, Wehr- oder Zivildienst oder durch politische Inhaftierung.

Erwerbsminderungsrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.

Widerspruch gegen die Rente

Wenn Sie Widerspruch gegen Bescheide Ihrer Rentenversicherung einlegen möchten, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Kontenklärung

Wer in München wohnt oder arbeitet, kann sich zur Kontenklärung beim KVR-Versicherungsamt melden.

Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Auskunft zur Rente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Beglaubigung für Rentenzwecke

Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es notwendig, dass dem Träger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.

Auskunft zur Rente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Beitragserstattung aus der Rentenversicherung

Wenn Sie einen Antrag auf Beitragserstattung stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.