Widerspruch gegen die Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung

Wollen Sie Widerspruch gegen Ihre Kranken-, Unfall-, Pflegeversicherung oder Schwerbehinderung einlegen, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Beschreibung

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

  • zum erlassenen Bescheid des jeweiligen Versicherungsträgers, einschließlich dessen Überprüfung
  • zu weiteren möglichen Rechtsmitteln gegen Bescheide Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung und zum Schwerbehindertenrecht
  • zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen, einschließlich der Widerspruchsaufnahme
  • zur Beantragung von Akteneinsicht

Gerne prüfen wir vorab den Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
  • Zur Aufnahme des Widerspruchs ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da wir Ihre Unterschrift benötigen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Leistungsbescheid oder andere Feststellungsbescheide
  • Weitere Nachweise zur Begründung des Widerspruchs (soweit vorhanden)
  • Wenn Sie selbst nicht kommen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die gewünschten Auskünfte oder Unterlagen erhalten und Widerspruch einlegen.
Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

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Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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