Verkaufsständer für Tageszeitungen

Wer einen Verkaufsständer für Tageszeitungen oder andere Presseerzeugnisse aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Wer einen Verkaufsständer  für Tageszeitungen oder andere Presseerzeugnisse aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis. Diese ist nur möglich, wenn die angebotenen Presseerzeugnisse einen überwiegend redaktionellem Teil haben.

Für den persönlichen Vertrieb von Zeitungen brauchen Sie ebenfalls eine Sondernutzungserlaubnis. Diese wird nur erteilt für:

  • regelmäßig erscheinende Tageszeitung oder Sonntagszeitung
  • Zeitungen, die von einem gemeinnützigen Verein herausgegeben werden. Diese müssen in München erscheinen und von der Herstellung bis zum Betrieb sozialen Zwecken dienen. Der Verkauf muss ohne feste Verkaufseinrichtung „aus der Tasche“ erfolgen.

Standplätze:
Für die Altstadt-Fußgängerbereiche können Sie keine Erlaubnis zum Aufstellen eines Verkaufsständers erhalten.

Über alle anderen Standplätze im Stadtgebiet entscheidet zunächst der Bezirksausschuss, der für den betroffenen Stadtbezirk zuständig ist. Erst nach der Entscheidung des Stadtteilgremiums erhalten Sie die schriftliche Erlaubnis oder Ablehnung durch die Bezirksinspektion des Kreisverwaltungsreferates.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • maßstabsgetreuer Plan mit dem genauen Aufstellort

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

In der Regel sechs Wochen (je nach Dauer der Entscheidung durch den Bezirksausschuss)

Gebührenrahmen

Zeitungsentnahmegerät (Verkaufständer) :  90 Euro pro Gerät  jährlich
Beim persönlichen Verkaufen oder Verteilen im Umhergehen: 10 Euro pro Person und Tag
Beim Verkaufen oder Verteilen an einem Stand: für jeden angefangenen Quadratmeter 10 Euro pro Tag
 

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien
Sondernutzungsgebührensatzung

Ähnliche Leistungen

Warenauslagen vor Geschäften

Wer Warenauslagen vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Mobiler Fahrradständer vor einem Geschäft

Wer einen mobilen Fahrradständer vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis.

Pflanzgefäß vor einem Geschäft

Wer Pflanzgefäße vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter Voraussetzungen keine Sondernutzungserlaubnis. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Sitzgelegenheiten vor Ladengeschäften und Hausfassaden

Wer vor Ladengeschäften und Hausfassaden Sitzgelegenheiten für Kund*innen aufstellen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis.