Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige

Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Beschreibung

  • Es werden nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet.
  • Es werden nur Fiktionsbescheinigungen, Duldungen oder Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt.

Sie müssen einen Termin buchen. Notfalltermine gibt es nur kurzfristig für diesen und den nächsten Tag. Wenn kein Termin frei ist, versuchen Sie es bitte später nochmal. Morgens, mittags und nachmittags kommen wieder neue Termine für heute und morgen dazu.​

Achtung vor kostenpflichtigen Angeboten: Wir warnen Sie ausdrücklich vor kostenpflichtigen Terminangeboten von anderen Anbieter*innen. Die Terminvereinbarung ist bei der Ausländerbehörde München immer kostenlos. Nutzen Sie bitte ausschließlich diese Website, um sicherzustellen, dass Sie den Service kostenfrei und zuverlässig erhalten. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie auf einen kostenpflichtigen Termin stoßen.​

Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
  • Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)
  • Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)

Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin! Vor Ort gibt es keine Terminvergabe oder Wartemarken. Wenn Sie online keinen Termin bekommen, rufen Sie bitte unser Servicetelefon an, um einen Termin zu vereinbaren. Für Notfälle werden täglich neue Termine freigeschaltet.

Voraussetzungen

Sie gehören zu folgenden Personengruppen und haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:

  • Studierende
  • Wissenschaftler*innen
  • Forscher*innen
  • Hochqualifizierte (Sie haben einen Hochschulabschluss und arbeiten)
  • Selbständige
  • Familienangehörige der oben genannten Personengruppen

Bitte beachten Sie:

Für alle anderen Personengruppen gelten andere Voraussetzungen.

Benötigte Unterlagen

Folgende Nachweise werden in deutscher oder englischer Sprache für die Terminbearbeitung akzeptiert:

  • Bestätigung der*des Arbeitgebenden über drohenden Arbeitsplatzverlust oder über notwendige Dienstreise
  • Bestätigung der leistungsgewährenden Stelle über drohenden Leistungsverlust
  • Bestätigung Reiseunternehmen über gebuchte Reise, Hotel, Transport
  • Bestätigung einer Behörde, eines Krankenhauses oder Arztes über dringendes persönliches Reisebedürfnis

Dauer & Kosten

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Nein. Termine für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bekommen Sie, wenn Sie uns Ihren Antrag auf Verlängerung über unsere Online-Services oder per Post zusenden.

Nein. Am Notfallschalter werden keine anderen Dienstleistungen (zum Beispiel Wechsel der Arbeitsstelle oder die Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels) bearbeitet. Dies ist nur über unsere Online-Services oder per Post möglich.

Nein. Sie können Unterlagen über unser Online-Formular oder per Post senden. Außerdem können Sie Unterlagen an der Ruppertstraße 19, Eingang A, in unseren Briefkasten einwerfen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Unterabteilung 5 Hochqualifizierte und Sonderaufenthalte (KVR-II/35)

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Unterabteilung 5 Hochqualifizierte und Sonderaufenthalte (KVR-II/35)

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang C

Telefonische Sprechzeiten:

Montag 7.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 bis 13 Uhr

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.

Qualifizierungsbegleitung

Sie haben einen Studien- / Berufsabschluss aus einem anderen Land?
Sie brauchen noch eine Qualifizierung, um eine Arbeit zu bekommen, die Ihrem Beruf entspricht?

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel

Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen

Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.

Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche

Die Arbeitsplatzsuche ist für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

Aufenthaltserlaubnis – Personen im Beamtenverhältnis

Wenn Sie als Beamter*in für einen deutschen Dienstherrn arbeiten, wird Ihnen zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete

Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.