Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete

Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Baumfällungen und Veränderungen des Gehölzes in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen müssen Sie beim Referat für Klima- und Umweltschutz beantragen. 

Außerhalb von Schutzgebieten ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zuständig. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter Baumfällung – Geschützte Baumarten.

Voraussetzungen

In den Schutzgebieten müssen Sie für alle Baumarten einen Antrag stellen. Die Einschränkungen der Baumschutzverordnung (zum Beispiel: nur Bäume, erst ab einem Stammumfang von 80 cm in einem Meter Höhe, nur lebende Gehölze, keine Obstbäume) gelten in den Schutzgebieten nicht

Den Antrag kann jede*r Betroffene stellen. Die Antragsteller*innen sind auch gleichzeitig Träger der Kosten.

Sollte eine akute Gefahr (zum Beispiel ein Risse im Erdreich, Anheben des Wurzeltellers, plötzliche Schräglage) vorliegen, können die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Bitte legen Sie in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung der Maßnahme eine schriftliche Bestätigung eines Fachunternehmens vor. Die Bestätigung soll die akute Gefahr nachweisen, aussagekräftiges Bildmaterial, sowie die Mitteilung, wann die Maßnahme durchgeführt wurde, enthalten.

Benötigte Unterlagen

Für einen erfolgreich gestellten Antrag benötigen Sie die vollständig ausgefüllte PDF-Datei. Eine Fotodokumentation von den Schäden an den Gehölzen können die Bearbeitung erleichtern. Gleiches gilt für bereits vorhandenen Gutachten.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung dauert je nach Antragsaufkommen zwei bis drei Monate.

Gebührenrahmen

Die Kosten für die Leistung belaufen sich auf 50 bis 5.000 Euro. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Gehölze bzw. der vom Fachgutachte auszufüllenden Gutachten und danach, ob eine Ortsbesichtigung erforderlich war. Dem Bescheid liegt eine Rechnung bei. Dort sind auch die Zahlungsmodalitäten vermerkt.

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
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