Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Beschreibung

Die Münchner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume:

  • alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.
  • Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Obstbäume (dies trifft nicht zu auf Holzbirne, Holunder, Holzapfel, Vogelkirsche, Hasel und Walnuss).
  • Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang), die festgesetzt und gepflanzt wurden.

Benötigte Unterlagen

  • Einzelfällungsantrag
  • Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Baumbestandserklärung und Baumbestandsplan als Bauvorlage

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

25 bis 3.500 Euro

Rechtliche Grundlagen

Bayerische Bauordnung, Baumschutzverordnung, Naturschutzgesetz

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung

Telefon

Sprechzeiten

  • Mo. 09:00 - 12:00
  • Di. 09:00 - 12:00
  • Mi. 09:00 - 12:00
  • Do. 09:00 - 12:00
  • Fr. 09:00 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung

Blumenstraße 28b
80331 München

Fax: +49 89 233-25869

Adresse

Blumenstraße 28b
80331 München

Allgemeine Anfragen können Sie an das Beratungszentrum richten - telefonisch oder per E-Mail. Persönliche Termine müssen vorab vereinbart werden.

Telefonische Beratung:

Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr

Dienstag und Donnerstag 14 bis 16 Uhr

Ähnliche Leistungen

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Im Zuge eines Bauvorhabens kann es zu Eingriffen in das Grundwasser kommen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die flächige Regenwasserversickerung in den Untergrund in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in einem ermittelten und kartierten Überschwemmungsgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.

Beratung zum Ökologischen Kriterienkatalog

Wenn Sie auf einem städtischen Grundstück bauen wollen, müssen Sie den ökologischen Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München einhalten. Wir beraten Sie dazu.