Sperrbezirke im Stadtgebiet
In der Öffentlichkeit ist es generell verboten, Prostitution anzubahnen oder auszuüben. In den Sperrbezirken gilt das Verbot auch für private Räumlichkeiten.
Beschreibung
Es gibt jedoch Ausnahmen für die Kontaktaufnahme mit Kunden in der Öffentlichkeit: In speziellen Anbahnungszonen (siehe Infoblatt zum Download) ist das Ansprechen von Kunden erlaubt.
Rechtliche Grundlagen
Sperrbezirksverordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
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Adresse
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Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
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Freitag 7.30 – 12 Uhr