Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht
Wenn Sie einer Person die Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten übertragen wollen, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, die wir auf Wunsch beglaubigen.
Die Beglaubigung kann durch eine*n Notar*in oder durch die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München erfolgen.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Bringen Sie Ihre schriftliche Vorsorgevollmacht in die Betreuungsstelle mit.
Sie können die Vorlage „Vollmacht“ der Münchner Betreuungsstelle nutzen oder ein eigenes Dokument schreiben. Daraus muss eindeutig hervorgehen, in welchem Umfang Ihr*e Bevollmächtigte*r für Sie handeln darf.
Die Vorlage ist im „Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle“ enthalten, die Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen können. Gedruckte Exemplare erhalten Sie bei der Betreuungsstelle oder an den Infotheken der Sozialbürgerhäuser. Gegen ein Porto in Höhe von 1,60 Euro können wir Ihnen auch bis zu zwei Broschüren per Post zusenden.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
- §§ 1896 ff. BGB
- Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Sozialgesetzbücher
Fragen & Antworten
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?Sie können sowohl Aufgaben auf mehrere Personen verteilen als auch mehreren Personen dieselben Vollmachten geben. In beiden Fällen sollten Sie für jede bevollmächtigte Person eine einzelne Vollmachtsurkunde ausstellen.
Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?
Da die Wirksamkeit der Vollmacht für Dritte nicht an eine Bedingung geknüpft ist, kann die bevollmächtigte Person sofort in Ihrem Namen handeln.
Was geschieht, wenn ich keine Vollmacht habe?
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, muss im Bedarfsfall in einem Betreuungsverfahren geklärt werden, ob eine rechtliche Vertretung erforderlich ist, wer sie übertragen bekommt und welche Aufgaben sie umfasst. Ihre Angehörigen haben nicht automatisch die Befugnis, für Sie zu entscheiden. Durch die Erteilung einer Vollmacht können Sie selbst festlegen, wen Sie bevollmächtigen möchten und was stellvertretend für Sie getan werden darf.
Wo kann ich mich persönlich beraten lassen?
Die Münchner Betreuungsvereine informieren Sie individuell, wohnortnah und kostenfrei. Auskunft zur Erteilung einer Vollmacht und anderen Vorsorgeverfügungen erhalten Sie auch bei der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München.
Sozialreferat
Schuldner-/Insolvenzberatung, Betreuungsstelle und Fachstelle Armutsbekämpfung
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