Zuschuss zu Essen auf Rädern/ Sozialer Mittagstisch
Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.
Der Zuschuss ist ein Bestandteil der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung nach dem SGB XII.
Nähere Informationen über die Beantragung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) erhalten Sie auf unserer Seite „Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Leistungsbescheid nach dem SGB XII,
- oder Nachweise über Einkommen und Vermögen.
- Ärztliche Bestätigung über das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen,
- oder Stellungnahme der Bezirkssozialarbeit über das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen.