Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, um mit Grundwasser Ihren privaten Garten zu bewässern, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen.

Beschreibung

Werden die Arbeiten nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige mit den vollständigen Unterlagen untersagt, darf mit dem Vorhaben entsprechend der eingereichten Planung begonnen werden.

Für die Nutzung des Grundwassers über den gebauten Gartenbrunnen ist keine weitere Erlaubnis notwendig.

Benötigte Unterlagen

Die Unterlagen sind bevorzugt digital einzureichen.

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Anzeigeformular (Siehe "Links und Dokumente")
  • Lageplan mit Eintragung des Brunnenstandortes (zum Beispiel aus BayernAtlas)

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Maximal ein Monat.

Rechtliche Grundlagen

Paragraf 49 Wasserhaushaltgesetz (WHG)
Artikel 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

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Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

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