Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben, könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Beschreibung

Nach Baumfällungen oder anderen Veränderungen des Gehölzes in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen kann als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden.

Ist die Ersatzpflanzung abgeschlossen, müssen Sie das der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt München melden.

Füllen Sie hierzu das unten aufgeführte Formular aus. Das schicken Sie dann per E-Mail oder Post an die Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München.

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Blumenstraße 28b
80331 München

Ähnliche Leistungen

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt und damit Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Erdwärmesonde/ Erdwärmekollektor

Für den Bau einer Erdwärmeanlage (Sonde, Kollektor, Körbe oder ähnliches) mit Grundwasserberührung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.

Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, um mit Grundwasser Ihren privaten Garten zu bewässern, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen oder Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich.

Wasserrechtliche Erlaubnis - Genehmigung von Anlagen an Gewässern

Wenn eine Anlage bis 60 Meter an, in, über oder unter einem Gewässer gebaut, geändert oder stillgelegt wird, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nötig.

Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die flächige Regenwasserversickerung in den Untergrund in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.