Qualifizierungsberatung und Qualifizierungsbegleitung
Wenn Ihre ausländische Qualifikation teilweise anerkannt ist, begleiten wir Sie auf dem Weg zur vollen Anerkennung.
Beschreibung
Unser Beratungsangebot:
- Wir beraten Sie zu den Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen der Anerkennung von ausländischen beruflichen Qualifikationen
- Wir erklären Ihnen vorliegende Bescheide des Anerkennungsverfahrens
- Wir begleiten Sie bei Bedarf auf dem Weg zur vollen Anerkennung Ihres Abschlusses
- Wir klären mit Ihnen die Finanzierung
- Im Falle eines negativen Bescheides suchen wir mit Ihnen nach Alternativen
Die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen berät Sie telefonisch, per E-Mail, persönlich und per Video.
Ihr Weg zur Beratung:
- Registrieren Sie sich bitte online für die Anerkennungsberatung: Registrierung für die Anerkennungsberatung
- Sie bekommen eine E-Mail als Bestätigung, dass Ihre Registrierung angekommen ist.
- Die Qualifizierungsberatung nimmt Kontakt mit Ihnen auf. Bitte beachten Sie, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene ausländische berufliche Qualifikation (Studium oder Ausbildung)
- Bescheid über eine (teilweise) Anerkennung ist bereits vorhanden
- Wohnsitz in München oder im MVV-Bereich
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Beratungsformular
- Diplome, Zeugnisse und Zertifikate (wenn vorhanden)
- Bescheid über eine (teilweise) Anerkennung
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)
Franziskanerstraße 8
81669 München
Fax: +49 89 233-40683
Adresse
Franziskanerstraße 8
81669 München
Beratung von nur nach individueller Terminvereinbarung.
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag von 11 bis 12 Uhr
Mittwoch von 15 bis 16 Uhr
Donnerstag von 14 bis 15 Uhr
Bei Vorsprachen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Beratung nur nach individueller Terminvereinbarung.
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstags von 11 bis 12 Uhr und Donnerstags von 14 bis 15 Uhr
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze