Qualifizierungsbegleitung München

Berufsabschluss oder Studienabschluss aus dem Ausland?
Auf der Suche nach einer passenden Qualifizierung?
Wir finden mit Ihnen die richtige Lösung.

Beschreibung

Für einige Berufe gibt es in Deutschland berufliche Anerkennungsverfahren, zum Beispiel für medizinische oder pädagogische Berufe.
Haben Sie in einem solchen Beruf die berufliche Anerkennung schon beantragt, und brauchen jetzt noch eine Qualifizierung für die volle Anerkennung? Dann sind Sie bei uns richtig.
 
Für die meisten anderen Berufe gibt es keine beruflichen Anerkennungsverfahren.
Brauchen Sie deshalb eine Qualifizierung, um eine adäquate Arbeit zu bekommen?
Auch dann kontaktieren Sie uns gerne.

Unser Angebot
Wir beraten Sie zu allen Optionen einer passenden Qualifizierung und begleiten Sie durch den gesamten
Prozess.
Unser Ziel ist Ihre volle berufliche Anerkennung, damit Sie eine Arbeit finden können, die Ihrer Qualifikation entspricht.

Wir…

  • erklären das Ergebnis (den Bescheid) Ihres Antrags auf beruflichen Anerkennung 
  • beraten zu allen Optionen Ihrer Qualifizierung 
  • unterstützen im Umgang mit Behörden, Bildungsinstitutionen, Praxis-Partner*innen
  • informieren über Möglichkeiten der Finanzierung
  • vermitteln zu Sprachkursen und Bewerbungstrainings 
  • begleiten kostenlos und professionell​

Wir beraten Sie telefonisch, persönlich, per E-Mail und per Videocall.

Anmeldung

  • Registrieren Sie sich bitte online.
  • Schreiben Sie in den Kommentar: "Bitte Beratung zur Qualifizierung"
  • Sie bekommen eine E-Mail als Bestätigung, dass Ihre Registrierung angekommen ist.
  • Die Qualifizierungsbegleitung kontaktiert Sie per Telefon oder E-Mail.

Voraussetzungen

  • Berufliche Qualifikation aus einem anderen Land (Studium oder Ausbildung)
  • Wohnort oder Arbeitgeber in München oder in den Landkreisen München, Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck und Starnberg
  • Wenn es für Ihren Beruf Anerkennungsverfahren gibt:
    • Sie haben die Anerkennung schon beantragt und das Ergebnis auch schon bekommen.
  • Bei Berufen ohne Anerkennungsverfahren:
    • es ist noch eine Qualifizierung notwendig, damit Sie eine angemessene Arbeit bekommen.

Benötigte Unterlagen

Für die online Registrierung:

  • Berufliche Diplome, Zeugnisse und Zertifikate 
  • Ergebnis Ihres Antrags auf berufliche Anerkennung (wenn vorhanden)

Fragen & Antworten

Andere zuständige Stellen finden Sie unter Anerkennung in Deutschland "Beratungssuche".

Dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale Beratungsstelle Berufsanerkennung ZSBA.

Wenn Sie schon in Deutschland leben ist das möglich unter Bundesagentur für Arbeit "Registrierung".

Alle Informationen zum Qualifizierungszuschuss finden Sie unter "Die Qualifizierungsförderung im Rahmen des Anerkennungszuschusses" (PDF-Datei)

Bitte beachten Sie, dass einige Kurse nicht finanziert werden können und dass es Einkommensgrenzen gibt.

Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, registrieren Sie sich bitte für unsere Qualifizierungsbegleitung.

Rechtliche Grundlagen

Das Projekt „Qualifizierungsbegleitung“ des Regionalen Integrationsnetzwerks „MigraNet plus Region München“ wird im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Franziskanerstraße 8
81669 München

Fax: +49 89 233-40683

Adresse

Franziskanerstraße 8
81669 München

Beratung nur nach persönlicher Terminvereinbarung.

Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige

Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)

Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.

Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen

Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.

Aufenthaltserlaubnis – Forschende und wissenschaftliches Personal

Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen

Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige

Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.