Personenbeförderungsschein – Verlust oder Diebstahl
Wenn Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung verloren oder gestohlen wurde, kann auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Sie sind Inhaber*in einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und haben diese verloren
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein für die allgemeine Fahrerlaubnis
- Verlusterklärung oder die Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle
- Falls der abhanden gekommene Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht von der Stadt München ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig.
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Termin
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Fax: +49 89 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Nur nach Terminvereinbarung