Personenbeförderungsschein – Antrag

Wer im Taxi, Mietwagen, Linien- und Ausflugsverkehr oder im Bedarfsverkehr gewerblich Fahrgäste befördern will, braucht eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Beschreibung

Bitte beachten Sie:

Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

Hinweis:

Ab dem 1.8.2021 sind Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich maßgebliche Änderungen für den Erwerb der Fahrgastbeförderung:

  • Das erfolgreiche Bestehen der Ortskundeprüfung für Taxifahrer als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 47 Abs. 4 Nr. 7 FeV ist abgeschafft.
  • Für neu zu erteilende Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ist ein Nachweis der Fachkunde erforderlich. Die Inhalte des Fachkundenachweises wurden noch nicht festgelegt, es gibt zunächst folgende Übergangsregelung:
    • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr) wird befristet für drei Jahre ( anstatt wie bisher für fünf Jahre) erteilt.
    • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.
  • Erweiterungen der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – wie beispielsweise von Taxi auf Mietwagen – werden wie Neuanträge behandelt; in diesem Fall ist der Fachkundenachweis zu erbringen.

Sie können die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung schriftlich oder online beantragen. Für die schriftliche Beantragung müssen Sie das Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an uns senden.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Sie haben einen Kartenführerschein, wenn Sie noch einen EU-Kartenführerschein ausgestellt von einem anderen EU-/EWR-Mitgliedsstaat haben, müssen Sie diesen in einen Kartenführerschein umtauschen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei "Umschreibung EU-/EWR-Führerschein beantragen"
  • Wenn Sie noch einen Altführerschein (grau oder rosa) haben, müssen Sie zuerst den Kartenführerschein beantragen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei „Umtausch in Kartenführerschein“.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • deutschen Kartenführerschein, wenn Sie noch einen EU-Kartenführerschein ausgestellt von einem anderen EU-/EWR Mitgliedsstaat haben, müssen Sie zuerst einen Umtausch in den deutschen Kartenführerschein vornehmen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei „Umschreibung EU-/EWR-Führerschein beantragen“.
  • nur wenn Sie den Kartenführerschein noch beantragen müssen: biometrisches Passfoto
  • Nachweis, dass Sie den Führerschein Klasse B (alte Klasse 3) haben (für mindestens zwei Jahre im Zeitraum der letzten fünf Jahre)
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
  • Bei Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr: Nachweis der Fachkunde

Gültigkeitsdauer von Nachweisen:

  • Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
    Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
  • Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
    Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa acht Wochen

Gebührenrahmen

43,90 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Betriebsaufnahme eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens

Sie haben ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gekauft? Dann müssen Sie innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist den Betrieb aufnehmen.

Zulassung Taxi oder Mietwagen

Sie möchten ein Taxi oder einen Mietwagen erstmals zulassen (anmelden) oder ummelden? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Fahrzeugwechsel Taxi oder Mietwagen

Wenn Sie ein Taxi-, Ausflugsfahrten-, Ferienzielreisen- oder Mietwagenunternehmen betreiben, müssen Sie Ihre Fahrzeuge in die Genehmigungsurkunde eintragen lassen.

Personenbeförderungsschein – Verlängerung

Der Personenbeförderungsschein gilt in der Regel fünf Jahre und muss danach verlängert werden.

Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen

Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.

Förderprogramm E-Taxis

Die Stadt München fördert die Anschaffung elektrisch betriebener Taxis. Die Antragstellung für das neue E-Taxi-Förderprogramm ist ab dem 1. Januar 2024 möglich.

Abholung von Personenbeförderungsscheinen

Wenn Ihr Personenbeförderungsschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.

KFZ-Hauptuntersuchungsbericht einreichen

Wer im Gelegenheitsverkehr gewerblich tätig ist, muss Berichte über die jährlich durchzuführende Hauptuntersuchung (HU) der Kraftfahrzeuge unverzüglich vorlegen.

Taxigenehmigung

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.

Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen

Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.