Personen- und Güterbeförderung – Urkunden-Änderung oder Ersatz

Für erlaubnispflichtige Personen- oder Güterbeförderung benötigen Sie Erlaubnisurkunden. Änderungen, Verlust oder Diebstahl müssen Sie uns unverzüglich melden.

Beschreibung

Bei Betriebssitzwechsel müssen Sie die Unterlagen im Vorfeld einreichen, da diese vor Ausstellung der Urkunden noch geprüft werden müssen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Genehmigungsurkunde und Auszug aus der Genehmigungsurkunde (sofern vorhanden)
  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeummeldung (bei Anschriftenwechsel oder Änderung der Unternehmensstruktur)
  • Bei Namensänderungen: Urkunden des Standesamts
  • Meldebescheinigung bei Wohnsitzwechsel
  • Nachweis über den Betriebssitz. Entweder durch einen Eigentumsnachweis oder einen Mietvertrag. Handelt es sich um einen Wohnraummietvertrag, so müssen Sie die Zustimmung des Vermietenden zur (teil)gewerblichen Nutzung vorlegen. Liegt ein Untermietverhältnis vor, müssen Sie den Hauptmietvertrag und gegebenenfalls die Zustimmung des Vermietenden zur Untervermietung vorlegen.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Der Gebührenrahmen beträgt zwischen 25 und 100 Euro. Für die Gewerbemeldung werden zusätzlich 47 bis 50 Euro (abhängig von der Rechtsform) fällig.
 

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Personenbeförderungsgesetz,
Güterkraftverkehrsgesetz,
VO (EG) Nr. 1071/2009, VO (EG) Nr. 1072/2009,
Gewerbeordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung.

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