Personen- und Güterbeförderung – Urkunden-Änderung oder Ersatz
Für erlaubnispflichtige Personen- oder Güterbeförderung benötigen Sie Erlaubnisurkunden. Änderungen, Verlust oder Diebstahl müssen Sie uns unverzüglich melden.
Beschreibung
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
- Genehmigungsurkunde und Auszug aus der Genehmigungsurkunde (sofern vorhanden)
- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeummeldung (bei Anschriftenwechsel oder Änderung der Unternehmensstruktur)
- Bei Namensänderungen: Urkunden des Standesamts
- Meldebescheinigung bei Wohnsitzwechsel
- Nachweis über den Betriebssitz. Entweder durch einen Eigentumsnachweis oder einen Mietvertrag. Handelt es sich um einen Wohnraummietvertrag, so müssen Sie die Zustimmung des Vermietenden zur (teil)gewerblichen Nutzung vorlegen. Liegt ein Untermietverhältnis vor, müssen Sie den Hauptmietvertrag und gegebenenfalls die Zustimmung des Vermietenden zur Untervermietung vorlegen.
Rechtliche Grundlagen
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Nur nach Terminvereinbarung.