Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Sie sind eine Fachkraft und wollen eine Niederlassungsleraubnis beantragen.
Beschreibung
Antragstellung und Termin
Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. In dem Dokument wird Ihnen die Antragstellung und die Erlaubnis/ Fortgeltung Ihres bisherigen Aufenthalts bestätigt. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet
- Sie haben seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft
o mit einem Berufsabschluss (§ 18a AufenthG) oder
o mit einem akademischen Abschluss (§ 18b AufenthG) oder
o in der Forschung (§ 18d AufenthG) besitzen.
o Die Frist verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben.
- Sie haben einen Arbeitsplatz, zu dem Ihre Qualifikation passt, beziehungsweise der Ihrer Qualifikation entspricht.
- Sie leisten seit mindestens 36 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder können Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
- Wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, verkürzt sich die Pflichtbeitragsdauer auf 24 Monate.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
- Sie haben keine Vorstrafen.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:
- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
- Bestätigung über das Arbeitsverhältnis
- Erklärung zum Lebensunterhalt
Nachweis über ausreichenden Wohnraum:
- Erklärung über die häusliche Gemeinschaft
- Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe oder
- Wohnraumbescheinigung oder
- Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.
Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung
Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im Kreisverwaltungsreferat oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens oder
- Nachweis über eine private Lebensversicherung mit 50.000 Euro Mindestgarantiesumme zum Renteneintritt und sechs Monate Laufzeit.
Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
- Sprachzertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen oder
- Ein inländischer Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss, sofern Sie diesen in deutscher Sprache absolviert haben.
Hinweis
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 18b Aufenthaltsgesetz
EU-Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
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Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-44284
Adresse
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