Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Beschreibung
Ihre Namensänderung müssen Sie vor Ort beantragen. Online ist dies noch nicht möglich.
Um einen Termin online zu vereinbaren, müssen Sie zuerst eine Anlaufstelle im Kontakt auswählen.
Voraussetzungen
Bringen Sie (oder eine beauftragte Person) die vollständigen Fahrzeugpapiere zu Ihrem Termin mit. Eine Vollmacht ist nicht notwendig, wenn die beauftragte Person alle Unterlagen dabei hat.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
bei Gewerbebetrieben:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- geänderte Gewerbeanmeldung (Gewerbeummeldung)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde
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