Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Als Inhaber*in eines München-Pass können Sie sich die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel erstatten lassen.

Beschreibung

Die Stadt München übernimmt für München-Pass-Berechtigte die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie die Pille, die Pille danach, Verhütungspflaster, Spirale. Die Liste ist nicht abschließend. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung Freiwillige Leistungen in dem für Ihre Wohnadresse zuständigen Sozialbürgerhaus.

Wenn Ihre Verhütungsmittel weniger als 100 Euro kosten, erstatten wir Ihre Kosten, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Verhütungsmittel, die mehr als 100 Euro kosten, müssen vor der Behandlung beantragt werden. Sie erhalten dann eine Kostenübernahmeerklärung.

Kosten für nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome werden nicht übernommen.

Voraussetzungen

  • München-Pass oder niedriges Einkommen
  • Die München-Pass-Berechtigten müssen 22 Jahre oder älter sein
  • Sie können den Online-Antrag nur stellen, wenn Sie ein von Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt ausgedrucktes Rezept beziehungsweise einen Screenshot Ihres Rezeptes aus der E-Rezepte-App haben

Benötigte Unterlagen

  • Ärztliche Verordnung
  • Quittungsbeleg der Apotheke (Kosten für Verhütungsmittel unter 100 Euro müssen verauslagt werden).
  • München-Pass oder
    Aktueller Bürgergeldbescheid vom Jobcenter
    Aktueller Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialbürgerhaus
    Aktueller Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Amt für Wohnen und Migration
    Aktueller Wohngeldbescheid
    Aktueller Bescheid über Kinderzuschlag
    Aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise
    Bescheinigung über Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Online-Umfrage: Ihre Meinung zählt!

Sie möchten uns bei der Digitalisierung und Verbesserung von freiwilligen Leistungen wie dem Familienpass unterstützen? Dann nehmen Sie an unserer Nutzerbefragung teil – Sie brauchen dafür nur rund fünf Minuten!

Fragen & Antworten

Nein – für Sie übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.

Ja – bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.

Maximal vier Wochen (ausgedruckt oder in der E-Rezepte App)

Nein – es werden nur die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel übernommen.

Sie können die Übernahme bei der Sachbearbeitung Freiwillige Leistungen in dem für Ihre Wohnadresse zuständigen Sozialbürgerhaus beantragen.
Wohnungslose Personen und Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können bei ihrer Sachbearbeitung im Amt für Wohnen und Migration nachfragen.
Hier können Sie den Antrag online stellen.

Ähnliche Leistungen

Hilfe zum Lebensunterhalt

Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bewältigen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie finanzielle Unterstützung beantragen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bedürftige Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Grundsicherung beantragen.

Sozialleistungen für EU-Bürger*innen

EU-Bürger*innen, die in München gemeldet sind, können Zugang zu Sozialleistungen haben.

Arbeitsvermittlung

Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, unterstützende Angebote der aktiven Arbeitsförderung.

Bekleidung beantragen

Finanzielle Unterstützung für die notwendige Erstausstattung mit Bekleidung und Schuhen, nicht aber für Nachbeschaffung.

Bürgergeld

Bürgergeld für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Möbel beantragen

Unterstützung für die notwendige Erstausstattung mit notwendigem Mobiliar und Haushaltsgeräten, nicht aber für Nachbeschaffung.